Ziel des Projekts ist es, hochwertige Verkehrsdienstleistungen durch den Erwerb und den Einsatz neuer Schienenfahrzeuge auf der Projektlinie Ostrava hl. n. – Frenštát pod Radhoštěm zu gewährleisten. Die Klägerin ist der Beförderer, die Gesellschaft České dráhy, a.s. Die Klägerin ist Eigentümerin des im Schienenverkehr betriebenen Transportmittels. Der Beihilfeantrag wird im Zusammenhang mit dem Abschluss des künftigen Vertrags gestellt, der auf den Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsvertrags zwischen ČD und der mährisch-schlesischen Region abzielt.