Kohesio: Entdecken Sie EU-Projekte in Ihrer Region

Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 2 Dezember 2019
Ende (Datum): 31 August 2022
Finanzierung
Fonds: Europäischer Sozialfonds (ESF)
Gesamtbudget: 383 179,40 €
EU-Beitrag: 325 702,49 € (85%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Zarząd Województwa obsługiwany przez Urząd Marszałkowski, Departament Rozwoju Regionalnego

Meine Eltern arbeiten und ich ins Kinderzimmer!

Das Hauptziel des Projekts besteht darin, 56 Betreuungsorte in der neu geschaffenen Kinderkrippe in Toruń zu schaffen, die es gesetzlichen Vormunden von Kindern bis zu 3 Jahren aus dem Gebiet der Stadt Toruń ermöglichen, zur beruflichen Tätigkeit zurückzukehren (20 Pers. 18K und 2M) sowie die Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben (36 Pers. 34K und 2M) – das Ziel wird bis zum 31.8.2021 erreicht. Das Projekt betrifft die in den Wettbewerbsregeln genannte Art des Projekts Nr. 1, d. h. die Schaffung neuer Betreuungsorte für Kinder bis 3 Jahre, einschließlich der Anpassung an die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen in bestehenden oder neu geschaffenen Betreuungsformen gemäß dem Gesetz. Im Rahmen des Projekts sind zwei wesentliche Aufgaben geplant: 1. Vorbereitungsarbeiten für die Inbetriebnahme des Kindergartens; 2. Betreuung von Kindern in der Kinderkrippe. Der Antragsteller beabsichtigt, die in Teil C.3. genannten Ergebnis- und Prosumentenindikatoren zu erreichen, d. h.: Anzahl der an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepassten Einrichtungen [1 Stk.]; Anzahl der Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren [56 Stück]; Zahl der im Rahmen des Programms unterstützten Personen für Kinder bis 3 Jahre [56 Personen]; Anzahl der Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder bis zum Alter von 3 Jahren, die am Ende des Projekts tätig sind [56 Stück]. An dem Projekt wird Folgendes teilnehmen: 20 arbeitslose oder nicht erwerbstätige Personen, die aufgrund der Verpflichtung zur Betreuung von Kindern bis zu drei Jahren außerhalb des Arbeitsmarktes sind, einschließlich derjenigen, die ihre berufliche Laufbahn aufgrund der Geburt eines Kindes unterbrochen haben oder sich in Elternzeit im Sinne des Gesetzes vom 26. Juni 1974 – Arbeitsgesetzbuch – und 36 Erwerbstätigen befinden, die Kinder bis 3 Jahre betreuen.

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