Kohesio: Entdecken Sie EU-Projekte in Ihrer Region

Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 1 Mai 2019
Ende (Datum): 31 Dezember 2023
Finanzierung
Fonds: Europäischer Sozialfonds (ESF)
Gesamtbudget: 1 812 497,20 €
EU-Beitrag: 1 527 572,80 € (84,28%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Ministerstwo obsługujące ministra właściwego ds. rozwoju regionalnego
Begünstigter

Verbesserung der Qualität der medizinischen Dienstleistungen durch Einarbeitung und Schulung von Mitarbeitern medizinischer Einrichtungen mit grundlegenden Fristen und Prozessen im Zusammenhang mit der Ausstellung, Durchführung und dem Austausch elektronischer medizinischer Dokumentationen

Die Teilnehmer des Projekts, die die Gesundheitsversorgung wie die primäre Gesundheitsversorgung und die Krankenhausbehandlung durchführen, werden in den Prozessen und Grundsätzen der Führung von Krankenakten in elektronischer Form geschult, darunter: die Annahmen von Projekten, die auf zentraler Ebene im Bereich e-Health (Projekt P1) durchgeführt wurden, und weitere im Rahmen des Projekts P1 durchgeführte Aktivitäten, den Ausgabeprozess und die Umsetzung elektronischer Verschreibungen, geplante Anweisungen zur Nutzung elektronischer Verschreibungsmöglichkeiten im Patientenversorgungsprozess, der Prozess der Ausstellung und Annahme von e-direktion, rechtlichen und organisatorischen Aspekten der EDM-Erstellung, Nutzung einer an Dienstleister gerichteten Anwendung, die es unter anderem ermöglichen wird, elektronische Verschreibung und e-Richtung, Funktionalität und praktische Nutzung von IKP zu erteilen, rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Einrichtung eines medizinischen Assistenten, Pflichten eines Arztes und medizinischer Assistenten im Bereich der Ausstellung und Verarbeitung von EDM und Kenntnisse von RAM.Scope of training on the implementation and use of EDM in Einrichtungen, die Dienstleistungen im Gesundheitswesen erbringen, die Authentifizierung medizinischer Dokumente wird sich auf die folgenden Bestimmungen beziehen:- das Gesetz vom 28. April 2011 über das Informationssystem im Gesundheitswesen;- das Gesetz vom 6. November 2008 über die Rechte des Patienten und des Bürgerbeauftragten des Patienten;-die Verordnung des Gesundheitsministers vom 9. November 2015 über die Art, den Umfang und die Muster der medizinischen Aufzeichnungen und deren Verarbeitung;-Verordnung des Gesundheitsministers vom 8. Mai 2018 über die Arten der elektronischen medizinischen Dokumentation.Der Umfang der Ausbildung kann je nach den aktuellen Bedürfnissen der Zielgruppe aktualisiert und erweitert werden.Aktionen:1. Schulungen für Mitarbeiter von Einrichtungen, die medizinische Tätigkeiten im Krankenhaus durchführen. 2. Schulungen für Mitarbeiter von primären Gesundheitsdienstleistern.

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