Das Projekt finanziert: Grundlöhne zusammen mit den zuschussfähigen Gehaltselementen, einschließlich Praktikazulagen, Besoldungszulagen, Beiträgen zum Arbeitsfonds, Prämien und Prämien gemäß den Vergütungsvorschriften, vom Arbeitgeber gezahlte Krankheitslöhne, zusätzliche Jahresgehälter, Sozialversicherungsbeiträge und vom Arbeitgeber gezahlte Nichtversicherungen, Aufgabenzulagen für die Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben im Bereich der kohäsionspolitischen Fonds (Operationsprogramm für technische Hilfe und Entwicklung des operationellen Programms „Wissensbildungsentwicklung“) von Personen, die für die Wahrnehmung der Aufgaben des zwischengeschalteten Gremiums im Rahmen des operationellen Programms „Wissensbildungsentwicklung“ beschäftigt sind. Der Antrag auf Kofinanzierung des Projekts beinhaltet auch eine zusätzliche Jahresvergütung für 2018.