Das Projekt finanziert: Grundlöhne zusammen mit den zuschussfähigen Gehaltselementen (Ausbildungszulagen, Besoldungszulagen, Erwerbszulagen, Beiträge zum Arbeitsfonds, Prämien und Prämien gemäß den Vergütungsvorschriften, vom Arbeitgeber gezahlte Krankengelder, zusätzliche Jahresgehälter, Sozialversicherungsbeiträge und vom Arbeitgeber gezahlte Gelder) von Personen, die für die Wahrnehmung der Aufgaben der Zwischeneinrichtung im Rahmen des operationellen Programms „Wissenserziehungsentwicklung“ und des operationellen Programms Humankapital (Maßnahmen zum Abschluss der vorherigen Perspektive) beschäftigt sind. Der Antrag auf Kofinanzierung des Projekts umfasste auch eine zusätzliche Jahresvergütung für 2015, Personen, die 2016 nicht mehr Mitarbeiter der Institution sind, aber 2015 ihre Aufgaben erfüllten (auf der Grundlage der Vereinbarung Nr. UDA-POPT.01.01.00-00-0041/15-00 und Antrag auf Kofinanzierung des Projekts Nr. POPT.01.01.00-00-0041/15 mit beigefügten Stellenbeschreibungen dieser Personen) und erhielt eine zusätzliche Jahresvergütung für diesen Zeitraum.