Im Rahmen der Maßnahme werden Folgendes finanziert: Grundgehalt zusammen mit den zuschussfähigen Gehaltselementen (Funktionszulage, Praktika, Kontrolleur, Steuern, Dienstgeld und sonstige Vergütungen, die unmittelbar mit der geleisteten Arbeit zusammenhängen, Beiträge zum Arbeitsfonds, Prämien und Prämien gemäß den Regeln für die Vergütung der Steuerbehörden, vom Arbeitgeber gezahlte Krankengelder sowie Sozialversicherungsbeiträge und vom Arbeitgeber gezahlte Nichtversicherungen) von Personen, die in den UKS-Prüfmitteln aus den Strukturfonds beschäftigt sind.Der Antrag erstreckt sich auf den Zeitraum vom 1. April 2015 bis zum 31. Dezember 2015, in dem 234 Berechnungsstellen finanziert werden (d. h. 1998.60 Jahre). Die folgende Liste ist indikativ.