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Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 1 Januar 2014
Ende (Datum): 31 Dezember 2023
Finanzierung
Fonds: Kohäsionsfonds (CF)
Gesamtbudget: 366 955 940,00 €
EU-Beitrag: 311 912 540,00 € (85%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Ministerstwo obsługujące ministra właściwego ds. rozwoju regionalnego

Bau der Schnellstraße S7, Abschnitt. Wien – Rabka

Der Hauptteil des Projekts ist der Bau der Schnellstraße S7 auf dem Abschnitt Lubień – Rabka, der sich im TEN-V-Gesamtnetz mit einer Gesamtlänge von 15,830 km befindet. Ergänzt wird es durch den Bau eines neuen Abschnitts der Nationalstraße 47 der GP-Klasse auf dem Abschnitt Rabka Zdrój – Chabówka mit einer Länge von 0,877 km, der die Verbindung zwischen der Schnellstraße S7 und der aktuellen Nationalstraße Nr. 47 darstellt. Der Beginn der Investition (km 713+ 580) beginnt am Stadtrand von Lubień in der Grafschaft des Denkens und endet in der Gemeinde Rabka Zdrój (km 729+ 410). Das Projekt umfasst: Bau der Schnellstraße S7 mit einer Länge von 15,830 km, Bau eines neuen Abschnitts der Nationalstraße Nr. 47 mit einer Länge von 0,877 km, Umbau des Abschnitts der Nationalstraße Nr. 7 über eine Länge von 0,350 km im Rahmen der Integration in die bestehende Straße, Bau von 2 Straßenknotenpunkten: „Skomielna“, „Zabornia“, Bau eines Zweikammertunnels mit einer Länge von 2,06 km unter Little Luboń mit Notdurchgängen zwischen Kammern, zwei Portalen und vollständiger Infrastruktur mit technischer Ausrüstung, Bau der Schnellstraße Wartung Oblast (im Bereich der Kreuzung „Skomielna“) und Tunnel Service Point, Bau eines Funkmasts, technischer Gebäude und eines Reserveversandgebäudes, Bau von technischen Einrichtungen in dem für den reibungslosen Betrieb der fertiggestellten Infrastruktur erforderlichen Umfang zusammen mit dem Bau von Widerstandswänden, • Bau von 3 Reisedienststellen der Kategorie I: „Lubień“ (gezielte Katze. II), „Cross“ (gezielte Katze. III), „Zbójecka Góra“ (gezielte Kat. II), • Bau von Straßen auf Strecken, die nationale Straßen mit einer nichtnationalen Funktion abgrenzen, soweit dies für das ordnungsgemäße Funktionieren der abgeschlossenen Investition und den ordnungsgemäßen Service der angrenzenden Gebiete erforderlich ist • Bau und Wiederaufbau von Abschnitten anderer Querstraßen (national, bezirks-, kommunaler) mit der betreffenden Investition durchsetzt, da das bestehende Kommunikationssystem an den Verlauf der geplanten Straße und an deren Kreuzung angepasst werden muss, •

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