Kohesio: Entdecken Sie EU-Projekte in Ihrer Region

Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 1 Januar 2014
Ende (Datum): 15 Dezember 2023
Finanzierung
Fonds: Kohäsionsfonds (CF)
Gesamtbudget: 140 550 580,00 €
EU-Beitrag: 88 696 740,00 € (63,11%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Ministerstwo obsługujące ministra właściwego ds. rozwoju regionalnego

Schutz vor Überschwemmungen des Kłodzka-Beckens mit besonderem Schwerpunkt auf dem Schutz der Stadt Kłodzka

Ziel des Projekts ist es, den Hochwasserschutz für die Wohnungsentwicklung des Nysa-Kłodzka-Tals unter besonderer Berücksichtigung der Stadt Kłodzka zu verbessern. Es wird erwartet, dass das PROJECT einen Hochwasserschutz von 1237 Einwohnern (Mk) für Überschwemmungen von p=1 % bieten wird. Das Projekt wird im Rahmen des Hochwasserschutzprojekts im Einzugsgebiet Oder und Weichsel (POPDOW) durchgeführt und bildet Stufe I des Projekts Odra und Weichsel (POPDOW). „Hochwasserschutz des Kłodzka-Beckens“ (Komponente 2 POPDOW). Letztendlich wird die Umsetzung von Stufe I und Stufe II einen Gesamtschutz von ca. 6300 Mk. Das Projekt ist Teil der Umsetzung der Prioritätsachse II „Umweltschutz, einschließlich Anpassung an den Klimawandel“ OPI & E 2014-2020: Maßnahme 2.1 „Anpassung an den Klimawandel zusammen mit dem Schutz und der Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Naturkatastrophen [...], die darauf abzielt, die Menge an zurückgehaltenem Wasser zu erhöhen und die Effizienz der Identifizierung und Reaktion auf natürliche und schwerwiegende Notfälle zu verbessern“. Im Rahmen der Maßnahme werden Projekte durchgeführt, die darauf abzielen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Risiken des Klimawandels zu stärken und die Möglichkeiten zur Verhütung und Reaktion auf natürliche Bedrohungen zu erhöhen, denen Polen besonders ausgesetzt ist, d. h. Überschwemmungen und Dürren. Voraussetzung für die Durchführung der OPI & E-Projekte ist die Einhaltung der Anforderungen der Hochwasserrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie. Das Projekt ist in das EPLR für das Einzugsgebiet Oder aufgenommen und umfasst nicht Maßnahmen, die die Nichterreichung der Umweltziele im Sinne der WRRL für Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper beeinträchtigen. Sie entspricht somit den Anforderungen der Hochwasserrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie.

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