Der Garantiefonds, der im Rahmen des Wettbewerbsverbots durchgeführt wird, wird Finanzinstituten (Darlehensbanken) Garantien bieten, die Unternehmern Kapital für ihre innovativen Tätigkeiten bereitstellen, einschließlich der Umsetzung von FuE-Ergebnissen. Die Annahme eines erheblichen Teils des von Finanzinstituten getragenen Risikos durch den Garantiefonds wird einen Anreiz schaffen, privates Kapital in die Finanzierung innovativer Projekte zu investieren. Das Vorhaben wird auch Unterstützung in Form von Darlehenszinsvergütungen gemäß Artikel 37 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 gewähren.