Das Konzept der Stadt der Gesundheit bezieht sich auf die Initiative der WHO von 1987. Die „Gesunde Stadt“ sollte eine angemessene Politik haben und sie konsequent umsetzen, um die Notwendigkeit der Gesundheit der Bewohner in allen Phasen in einer durchdachten, geplanten, wirtschaftlich optimalen und datenschutzfreundlichen Weise zu befriedigen. Das Projekt beinhaltet die Durchführung von Entwicklungsarbeiten und die Schaffung einer Demonstrationsanlage, die Dienstleistungen zur Verbesserung des Lebenskomforts der Stadtbewohner im Gesundheitsbereich integriert. Im Rahmen des Projekts werden Telemedizingeräte, d. h. Remote KTG, Button of Life, tragbare Telemedizin-Ständer, tragbare EKG-Diagnose, telemetrische Geräte für die EKG-Überwachung von Patienten auf Krankenhausgelände und Medical-Hub-Geräte hergestellt. Darüber hinaus wird eine IKT-Plattform geschaffen, die die Implementierung medizinischer Ferndienste, die Abdeckung von Patienten mit telemedizinischen Konsultationen und die Integration medizinischer Daten und hergestellter Geräte ermöglicht, zu denen auch die Systeme des elektronischen Gesundheitsbuchs und der Analytik- und Berichterstattungsplattform gehören. Das gesamte System wird es den Bewohnern der Stadt ermöglichen, Demonstrationsdienste zu erbringen: Remote Nurse, Remote Rehabilitation und Prävention, Remote Hebamme, Remote Clinic und Remote Care. Das elektronische Gesundheitsbuch wird zusammen mit dem integrierten Expertensystem eine fortschrittliche medizinische Datenverarbeitung durchführen, und die Analytical and Reporting Platform wird es den Stadtbehörden ermöglichen, Trends in sozialen, medizinischen, wirtschaftlichen und epidemiologischen Phänomenen zu analysieren und individuelle Angebote von Dienstleistungen, Produkten oder Veranstaltungen zu empfehlen, die auf ihren Geschmack und ihren Lebensstil zugeschnitten sind. Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV Das war’s. EU L 187/1 vom 26.6.2014)