Kohesio: Entdecken Sie EU-Projekte in Ihrer Region

Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 1 Januar 2020
Ende (Datum): 31 Dezember 2023
Finanzierung
Fonds: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (ERDF)
Gesamtbudget: 6 998 870,97 €
EU-Beitrag: 4 441 176,09 € (63,46%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Ministerstwo obsługujące ministra właściwego ds. rozwoju regionalnego

Entwicklung einer weltweit innovativen Technologie für den Standort, die Entnahme und Entsorgung von versunkenen BSTs unter Verwendung einer mobilen schwimmenden Installation

Das Hauptziel des Projekts ist die Durchführung von FuE-Arbeiten zur Entwicklung einer umfassenden Technologie, die den Prozess der präzisen Lage, Identifizierung, Gewinnung und Entsorgung chemischer Munition und der Bekämpfung von Giftstoffen (nachstehend BST) auf dem Meeresboden abdeckt, die eine sehr hohe Bedrohung für diese Ökosysteme darstellen (mit besonderem Schwerpunkt auf den Besonderheiten der Ostsee). Als Ergebnis des Projekts wird eine Produktinnovation in Form eines weltweit einzigartigen Service erreicht, dessen Empfänger der Markt für gewerbliche Kunden sein wird, einschließlich: Investoren in Offshore-Windparks, Investoren in Infrastruktureinrichtungen auf See (z. B. Investitionen in die Ostsee, Nordsee, dänische Meerenge), Hafenbehörden, Gemeinden, Seeverkehrsämter, zuständige Ministerien und Einrichtungen, die Investitionen durchführen, die den Kontakt mit dem Meeresboden erfordern, in denen gefährliche Stoffe wie BST möglicherweise lokalisiert werden können. Angesichts der Art und der Merkmale des neuen Dienstes kann der neue Dienst zusätzlich zum Angebot zur Reinigung des Meeresbodens konventioneller Waffen umgesetzt werden und wird auf den gemeldeten Marktbedarf in dieser Hinsicht eingehen. Die Schlüsselelemente eines innovativen Services sind die Integration folgender Systeme in einen Dienst: einzigartiges System zur Ortung, Identifizierung und Gewinnung und Entsorgung von BST direkt auf See (mobile Anlage, auf einem Fahrzeug montiert). Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014, mit dem bestimmte Gruppen von Beihilfen in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden (ABl. Das war’s. EU L 187/1 vom 26.6.2014)

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