Eine der Prioritäten der EU ist die Verringerung der negativen Auswirkungen von Energie auf die Umwelt, einschließlich der Verringerung der NOx-Emissionen. Das Gesetz zwingt die Reduzierung des Abgases aus Koksofengas auf 100 mg/Nm3 innerhalb von 3 Jahren (mögliche weitere Reduzierung des Grenzwerts). Bei einer großen Verbrennungsquelle dieses Gases in der Kokerei Zdzieszowice beträgt die aktuelle NOx-Emission 249 mg/Nm3 – die Notwendigkeit einer Verringerung um mindestens 60 %. In der Industrie werden Lösungen eingesetzt, um den NOx-Gehalt von Kohle- und Erdgasabgasen bis zu 100 mg/Nm3 zu reduzieren. Es gibt jedoch keine Lösungen für das Abgas aus Koksofengas (hoher Wasserdampfgehalt, Vorhandensein von Schadstoffen, die unter anderem den Katalysator vergiften). HCN, CS2, Alkali, HCl). Ziel des Projekts ist es, eine innovative Technologie zur Reduzierung des NOx-Gehalts in Abgasen aus einer großen Quelle in der Zdzieszowice Kokerei zu entwickeln (Gaskollektor, eine Kombination aus 3 Kesseln mit Koksofengas, einem gemeinsamen Abgasstrahler – ca. 450000 Nm3/h). Die hierfür erforderlichen Studien werden in einer Pilotanlage durchgeführt. Es wird aus 3 Reaktoren mit verschiedenen Katalysatorsystemen bestehen, die auf der Grundlage der Ergebnisse der Vorprüfungen auf dem Prüfstand ausgewählt wurden. Gegenstand dieser Prüfungen sind ausgewählte kommerzielle Katalysatoren für Kohle- und Erdgasabgase und Katalysatoren, die auf der Grundlage nationaler Erfahrungen entwickelt wurden; Hybridsysteme, d. h. Kombinationen der oben genannten Pilotreaktoren, die sich zwischen den Kesseln und dem Schornstein befinden, funktionieren im Temperaturfenster optimal für das geprüfte System. Die Auswahl des Systems und der Parameter des Katalysators erfolgt auf der Grundlage von Validierungstests unter Berücksichtigung folgender Kriterien: Aktivität, Selektivität, Lebensdauer, NH3 Schlupf und Kosten. Gemäß Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV Das war’s. EU L 187/1 vom 26.6.2014).