Das Ergebnis des Projekts wird ein komplexes Medikament sein, das Rosuvastatin und Telmistartan kombiniert, die kein Gegenstück auf dem europäischen Markt haben. Dieses Medikament ist Adameds Reaktion auf Patientenprobleme im Zusammenhang mit der Behandlung von gleichzeitigen Herzerkrankungen und damit verbundenen kardiovaskulären Risiken. Die therapeutische Indikation des Präparats ist die Behandlung von Bluthochdruck bei erwachsenen Patienten mit einem hohen geschätzten Risiko für das erste kardiovaskuläre Ereignis (Prophylaxe schwerer Ereignisse dieser Art) oder bei gleichzeitigem Auftreten einer der folgenden Erkrankungen: primäre Hypercholesterinämie (Typ IIa, einschließlich heterozygot familiärer Hypercholesterinämie) oder gemischter Dyslipidämie (Typ IIb), – homozygote familiäre Hypercholesterinämie. 50 % der hypertensiven Patienten, einer der am häufigsten koexistierenden mit Hypotonie, potenzielle Empfänger des Medikaments werden 5 Millionen Menschen in Polen und 25-30 Millionen in den verbleibenden 7 europäischen Märkten, wo es umgesetzt werden.Die Einzigartigkeit der im Projekt entwickelten Kombination wird durch die dokumentierten synergistischen, pleiotropen Wirkungen von Rosuvastatin und Telmisartan gerechtfertigt, die seine Auswirkungen im klinischen Bereich und zusätzliche Vorteile für den Patienten finden wird. Das Ergebnis der Bereitstellung des Medikaments wird auch eine Erhöhung der Übereinstimmung der Patienten an die Empfehlungen des Arztes (durch Verringerung der Anzahl der eingenommenen Tabletten) und Kostenoptimierung der Therapie für den Patienten und den Zahler sein.Die Erreichung des Ziels des Projekts wird als Ergebnis der Umsetzung von 6 Stadien der F & E-Arbeit erreicht werden.Ihr System nimmt die Entwicklung der Formulierung des Medikaments in den Stadien 1 und 2 und seine mögliche Verbesserung auf der Grundlage der Ergebnisse der Pilot-Bioäquivalenz-Studie (Etaps 3 und4).Numer_reference_help_program: SA.41471(2015/X)Bereitstellung öffentlicher Beihilfen: Kunst: 25 EG-Verordnung 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 Tr