Das Projekt setzt die Umsetzung von FuE-Arbeiten voraus, die zur Entwicklung von Produktinnovationen auf internationaler Ebene führen werden – eine Luft- und Raumfahrtantriebsturbine mit inkrementellen Komponenten (3D-Druck). Das Projekt umfasst F & E-Arbeiten, bei denen ein Prototyp der Antriebsturbine entwickelt, zunächst unter Laborbedingungen getestet und dann in einer Umgebung, die ein Modell realer Arbeitsbedingungen darstellt, entwickelt wird. Der Antragsteller wird zukunftsweisende FuE-Arbeiten an der Entwicklung einer innovativen Turbine durchführen, die strukturelle Komponenten enthält, die in der 3D-Drucktechnologie hergestellt werden können. Das direkte Ergebnis des Projekts ist das Know-how in digitalisierter Form der Produktinnovation & amp;ndash; die Antriebsturbine und die Methode ihrer Herstellung mit inkrementellen Techniken. Das Ergebnis des Projekts ist eine Antwort auf die Bedürfnisse des Marktes im Zusammenhang mit der wachsenden Nachfrage nach Luftverkehr, einschließlich der Verkürzung der Produktionszeit und der Bereitstellung technologisch fortschrittlicher Lösungen zu einem wettbewerbsfähigen Preis. Ein wesentlicher Vorteil für die Kunden durch den Einsatz der 3D-Technologie ist die Fähigkeit, die Masse der Turbine und damit der gesamten fliegenden Einheit zu reduzieren, was sich in den geringeren Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen des Zielmotors niederschlägt. Das Projekt steht im Einklang mit den Bestimmungen der Nationalen intelligenten Spezialisierungen (KIS 9 und KIS13) und des „Plans for Responsible Development“, der auf die Notwendigkeit hindeutet, innovative Unternehmen zu entwickeln, die in der Lage sind, technologisch fortschrittliche Produkte zu entwickeln. Dies bestätigt die Gültigkeit der Durchführung des Projekts und seine Vereinbarkeit mit der Entwicklungsrichtung der polnischen Wirtschaft. Number_reference_aid_Programm: SA.41471(2015/X) Zweck der öffentlichen Beihilfe: Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV Das war’s. EU L 187/1 vom 26.6.2014).