Das allgemeine Ziel des Projekts besteht darin, die Lebensqualität schutzbedürftiger Menschen zu verbessern, indem schutzbedürftige Haushalte auf der Grundlage einer Unterstützung zum Ausgleich des aus europäischen Mitteln gedeckten Energiepreises gemäß den Bestimmungen der Dringlichkeitsverordnung Nr. 166/2022 über bestimmte Maßnahmen zur Unterstützung von Kategorien schutzbedürftiger Personen zum Ausgleich des Energiepreises, der teilweise aus nicht rückzahlbaren externen Mitteln getragen wird, in der später geänderten und ergänzten Fassung unterstützt werden. Durch das allgemeine Ziel trägt das Projekt zur Erreichung des Ergebnisindikators des Programms 2S146 bei.