Ziel des Projekts ist es, die Funktionsfähigkeit der Abteilung 52 des Finanzministeriums – Prüfbehörde (AA) in Bezug auf technische und materielle Aspekte im Hinblick auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Prüfbehörde über Büroflächen, geeignete technische Ausrüstung für die Prüfung und ausreichende Bedingungen für die Mobilität des Personals der Prüfbehörde verfügt. Das Projekt folgt dem Projekt Betrieb der Prüfbehörde III., Verordnung Nr. CZ.08.1.125/0.0/0.0/15_001/0000107.