Ziel des Projekts ist es, die Funktionsfähigkeit der Abteilung 52 des Finanzministeriums – Prüfbehörde (AO) auf technischer und materieller Seite im Hinblick auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Prüfbehörde über Büroflächen, geeignete technische Ausrüstung für die Prüfung und ausreichende Bedingungen für die Mobilität des Personals der Prüfbehörde verfügt. Das Projekt folgt kontinuierlich dem Projekt Betrieb der Prüfbehörde II., Verordnung Nr. CZ.08.1.125/0.0/0.0/15_001/0000029.