Ziel des Projekts ist es, die technische Funktionsfähigkeit der Prüfbehörde im Hinblick auf die Verordnungen (EU) Nr. 1083/2006 und Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist es notwendig, Büroräume, geeignete technische Ausrüstung für die Prüfung und ausreichende Bedingungen für die Mobilität des Personals der AA zu haben. Das Projekt folgt reibungslos mit dem früheren Projekt „Versicherung der Tätigkeiten der zentralen Prüfbehörde“, Verordnung Nr. CZ.1.08/1.2.00/12.00154 vom OPTP 2007-2013.