Gewährleistung einer wirksamen Unterstützung der Umsetzung des OP KED durch das Innenministerium und die Verwaltung als Zwischengremium für Prioritätsachse II durch: Gewährleistung einer angemessenen institutionellen Kapazität (Personal, Ausbildung, sonstige Kosten) und Gewährleistung eines angemessenen Prozesses der Kontrolle, Überwachung, Bewertung und Beförderung. Im Jahr 2023 werden die Gehälter der Mitarbeiter, die an der Umsetzung des OP KED beteiligt sind, und Derivate finanziert (Grundlöhne mit förderfähigen Gehaltselementen, einschließlich Praktikumszulagen, Besoldungszulagen, Beiträge zum Arbeitsfonds, Vergütungen und Prämien gemäß den Vergütungsvorschriften, vom Arbeitgeber gezahltes Krankengeld, jährliche Zusatzvergütung, Sozialversicherungsbeiträge und vom Arbeitgeber gezahlte Nichtversicherungsfonds, Tätigkeitszulagen).