Diese technische Hilfe besteht aus einer einzigen Maßnahme. Die Ausführungsfrist erstreckt sich vom 01/01/2021 bis zum 30.6.2023. Ziel dieses Vorhabens ist die Kofinanzierung der Aufgaben der für delegierte Kredite zuständigen Dienststelle für ein doppeltes operatives Ziel: effiziente Steuerung des Globalzuschusses; Erstellung eines Prüfpfads, der den Anforderungen der Gemeinschaft entspricht. Es handelt sich um die Verlängerung früherer Maßnahmen der technischen Hilfe, die bei den Globalzuschüssen 2014–2020 und 2018-2020 eingereicht wurden. Sie ist Teil der Globalzuschussvereinbarung 2018-2020, deren Zusatz Nr. 2 den Durchführungszeitraum des AT (2021-2023) verlängert hat. Die Durchführung wird am 30.6.2023 festgelegt, um dem Datum der letzten Aufforderung zur Einreichung von Mitteln der Programmplanung im März 2024 Rechnung zu tragen (Anrechnung der Zeit für die Einreichung der Bilanz und der Ausführung des FSB durch die Verwaltungsabteilung – Direktion Rechnungsführung).