Kohesio: Entdecken Sie EU-Projekte in Ihrer Region

Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 1 März 2022
Ende (Datum): 31 Dezember 2023
Finanzierung
Fonds: k. A.
Gesamtbudget: 1 700 144,39 €
EU-Beitrag: 782 066,42 € (46%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Ministère du travail, de l'emploi, de la formation professionnelle dialogue social / Délégation générale à l'emploi et à la formation professionnelle DGEFP / Sous-Direction du FSE
Themenbereiche
k. A.
Interventionsbereiche
k. A.

Begleitung der Begünstigten des Jugendengagement-Vertrags in der Region Martinique

Der Beschäftigungsvertrag für junge Menschen umfasst drei Säulen in seiner Artikulation, die Begleitung der eingestellten Arbeitssuchenden, die Zulage für junge Menschen, die im Rahmen des Programms ressourcenschonend sind, und eine spezielle digitale Anwendung. Von diesem Förderantrag ist nur die Begleitung der Jugendlichen betroffen. Das Projekt besteht in einer intensiven Begleitung von Arbeitssuchenden unter 26 Jahren oder unter 30 Jahren, die eine Behinderung anerkennen. Ziel ist es, jungen Arbeitsuchenden, die Schwierigkeiten bei der Integration in den Arbeitsmarkt haben, den dauerhaften Zugang zur Beschäftigung zu erleichtern. Die im Rahmen des Jugendvertrags angebotene Begleitung kann folgende Merkmale aufweisen: — eine gründliche Diagnose der Situation des Jugendlichen. Anschließend wird mit dem Jugendlichen ein Aktionsplan ausgearbeitet, der seinen Bedürfnissen entspricht, um die Ziele und Modalitäten der Begleitung zu präzisieren. Dieser Aktionsplan kann sich während des gesamten Verlaufs weiterentwickeln. — eine personalisierte und individualisierte Begleitung mit einem einzigartigen Referenten, der ein Job-Berater ist; dieser Referent ist der bevorzugte Gesprächspartner des jungen Menschen während des gesamten Kurses. Diese Begleitung kann sich um individuelle, kollektive oder selbständige Aktivitäten materialisieren. Im Rahmen des Jugendvertrags hat der Teilnehmer auch die Möglichkeit, strukturierende Aktivitäten zu integrieren (z. B.: EPIDE, E2C, Schulungen, Zivildienst usw.), die es ihm ermöglichen, seinen Ausbildungs-, Professionalisierungs- und Engagementbedarf zu decken. Während der gesamten Begleitung kann der Job-Berater regelmäßige Etappenpunkte mit dem Teilnehmer abwickeln. Die anfängliche Höchstdauer der Begleitung beträgt 12 Monate, diese kann ausnahmsweise auf 18 Monate verlängert werden, wenn die Situation des Arbeitsuchenden nach Ablauf der 12 Monate der Begleitung dies erfordert.

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