Kohesio: Entdecken Sie EU-Projekte in Ihrer Region

Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 1 Januar 2022
Ende (Datum): 30 Juni 2023
Finanzierung
Fonds: k. A.
Gesamtbudget: 2 584 938,89 €
EU-Beitrag: 2 584 938,89 € (100%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Ministère du travail, de l'emploi, de la formation professionnelle dialogue social / Délégation générale à l'emploi et à la formation professionnelle DGEFP / Sous-Direction du FSE
Themenbereiche
k. A.
Interventionsbereiche
k. A.
Begünstigter

Activ'Créa Emergence PACA

Das Activ'Créa-Programm ist das Ergebnis der Strategie von Pôleemploi für die Gründung oder Übernahme von Unternehmen. Diese wird in der Anweisung „Arbeitsplatz“ Nr. 2017-11 vom 27. Februar 2017 beschrieben. Wir nehmen es hier auf, um das Projekt umfassend zu beschreiben: Die Activ'créa-Leistung richtet sich an jeden Arbeitsuchenden, der sich für die Arbeit an einer Idee der Gründung oder Übernahme von Unternehmen zu jeder Zeit seines Werdegangs interessieren könnte. Sie ist nicht geeignet für Arbeitsuchende, die bereits eine Idee oder ein Vorhaben zur Gründung oder Übernahme von Unternehmen haben. Sie zielt darauf ab, die Schaffung oder Wiederaufnahme der Tätigkeit als Lösung für die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu untersuchen; gegebenenfalls Identifizierung einer oder mehrerer Ideen für die Schaffung oder Übernahme, wobei die kurz- oder mittelfristige Durchführbarkeit entsprechend der Art des Projekts zu prüfen ist. Die Leistung erstreckt sich über eine Höchstdauer von 3 Monaten: die Leistung beginnt mit einem obligatorischen diagnostischen Gespräch, mit dem die Zweckmäßigkeit der Weiterführung der Leistung geprüft werden soll. Wird diese Gelegenheit nicht bestätigt, endet die Leistung und der Arbeitsuchende nimmt seine Arbeitsuchende mit seinem Berater wieder auf. In diesem Fall ist die Dauer der Leistung nicht länger als einen Tag, der Teilnehmer ist nicht förderfähig für die Aufforderung zur Einreichung von Projekten. Wenn sich die Zweckmäßigkeit herausstellt, setzt der Arbeitsuchende die Leistung auf der Grundlage des mit dem Leistungserbringer durchgeführten Aktionsplans fort. Setzt der Arbeitsuchende am Ende der Leistung die Gründung von Unternehmen fort, so leitet der Leistungserbringer ihn an den entsprechenden Partner weiter, um ihn bei der Fertigstellung und Durchführung seines Projekts zu begleiten. Wenn der Arbeitsuchende es vorzieht, sein Projekt aufzuschieben und eine unselbständige Beschäftigung zu suchen, wird er zu seinem Berater umgeleitet. Wie im Zusammenhang erläutert, wurde das System am 1. Juli 2016 von Pôleemploi eingeführt. Die Versuche der ESF-Kofinanzierung brachen dreimal ab (ESF-Maßnahmen 2017, 2018 – 2020 und 2019-2020), insbesondere angesichts der Schwierigkeiten bei der Sicherung der Erfassung von Indikatoren. Die Verjährung der Leistung für Arbeitsuchende wurde jedoch dauerhaft gesichert und aus den Eigenmitteln von Pôleemploi finanziert, was eine Kontinuität des Dienstes ermöglichte. Im Jahr 2022 wird die Intervention von REACT EU durch die Unterstützung von 100 % der Ausgaben für die Leistung dazu beitragen, die als positiv eingestuften Effekte in einer strategischen Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs zu erhalten. Zwar wird das ESF-Projekt erst ab dem 01/01/2022 finanziert, die Verpflichtung zur Anwendung der ESF-Vorschriften gilt jedoch seit dem 18. April 2017 im Rahmen der ersten ESF-Operation, und die Verpflichtung zur Erhebung der Indikatoren ist seit dem 18. Juni 2018 gesichert. Daher wird in der Vereinbarung mit den Treuhändern seit dem 18. April 2017 die Modalitäten für die Offenlegung und die Erfassung von Indikatoren festgelegt, die der Inhaber umzusetzen hat. Seit diesem Zeitpunkt unterliegen die Anbieter somit der Einhaltung der ESF-Verpflichtungen in Bezug auf Sammlung und Werbung. Diese Verpflichtungen wurden im Rahmen der delegierten Aufträge übernommen, die vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2018 liefen und die dreimal bis zum 30. Dezember 2020 verlängert wurden. Im Hinblick auf eine künftige ESF-Finanzierung wurden dieselben Verpflichtungen in den neuen delegierten Aufträgen festgelegt, die vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 laufen. Die vorliegende ESF-Operation wird im Rahmen von Schwerpunkt 5 des NAP 2014 – unterstützt; 2023 (REACT EU) und nicht mehr im Rahmen von Schwerpunkt 1 ermöglichte ein Dienstleistungsauftrag eine Änderung der laufenden Aufträge, insbesondere um die Informationen über die ESF-Logos und den ESF-Finanzierungssatz zu aktualisieren, der nun 100 % (nicht mehr als 50 %) beträgt. Der Dienstleistungsauftrag, der am 8. Februar 2022 von unserer Beschaffungsstelle unterzeichnet wurde, ist dem Zuschussantrag beigefügt.

Flag of Frankreich  Frankreich