Die Maßnahme: „Globale Begleitung von Arbeitnehmern mit Behinderungen in prekären Situationen“ zielen darauf ab, ein bestimmtes Publikum auf dem Weg zur Beschäftigung, zur Ausbildung und zur Schaffung von Tätigkeiten zu begleiten: Menschen mit Behinderungen, deren wirtschaftliche und soziale Lage besonders geschwächt ist. Die Verschreibenden der Maßnahmen sind: die Agenturen Pôleemploi, die lokalen Missionen, die PLIE, der Dienst Integration CTM und die Verbände, die das spezifische Publikum begleiten, können an die URASS Personen mit Behinderungen richten, die einer beruflichen Eingliederung bedürfen. Die Diagnose, die wir gestellt haben, ermöglicht es uns, diesem Publikum einen „maßgeschneiderten“ Weg anzubieten, der es ihm ermöglicht, sich in die Gesellschaft einzugliedern und Schritt für Schritt zu einer globalen Stabilität zu gelangen. Die Maßnahme richtet sich an die Begünstigten von Varois des Gesetzes vom 11.02.2005: Personen, die als behinderte Arbeitnehmer im Sinne von Artikel L 5212-13 des Arbeitsgesetzbuches anerkannt sind: Zu den begünstigten Personen zählen insbesondere die Begünstigten mit einem gültigen Titel, der von der Abteilungskommission für die Autonomie der Behinderten (CDAPH) ausgestellt wurde, darunter diejenigen, die die Anerkennung eines behinderten Arbeitnehmers mit bevorzugter Ausrichtung „Arbeitsmarkt“ (Arbeitsplatz oder Capemploi) erhalten, sowie die Personen, die ein behindertes Erwachsenengeld erhalten. Das Alter der Person wird kein besonderes Kriterium für die Betreuung sein. Der Status eines behinderten Arbeitnehmers kann ab 16 Jahren zuerkannt werden. Die administrative und finanzielle Lage der von der Maßnahme begünstigten Personen, d. h. Empfänger von RSA sein oder von den „sozialen Mindestwerten“ profitieren: Behinderte Erwachsene Zulage (AAH), Spezifische Solidaritätszulage (ASS), ODER Vorübergehender Wartegeld (ATA) ….. 2. Strategische Ziele – Gewährleistung eines personalisierten, kohärenten und an das Projekt des behindertengerechten Menschen und die Ressourcen der Umwelt angepassten Integrationspfades; — Mobilisierung der Maßnahmen gemeinsamer oder spezifischer Rechte, die erforderlich sind, um den Weg zur Beseitigung von Hemmnissen im sozialen, beruflichen oder Gesundheitszustand aufgrund der Behinderung zu überwinden; — Erleichterung der Selbständigkeit und Eingliederung der Begünstigten in den Arbeitsmarkt; — Die Begünstigten auf dem Weg zu einer stabilen und angemessenen beruflichen Eingliederung zu begleiten; — Bereitstellung eines geeigneten Dienstes für Arbeitgeber im privaten oder öffentlichen Sektor in Bezug auf die Information über die Beschäftigungsregelungen, die Einstellung, die Anpassung an die Stellen und die Überwachung der Beschäftigung. — Dem Verschreibenden eine Beschäftigungsfähigkeitsdiagnose zukommen lassen, die für den weiteren Verlauf der Strecke 3 hilfreich ist. Ziele QUANTITATIVE UND DURCH DER PARKOURS Die Verschreibung erfolgt durch den Referenten Pôleemploi, Mission Locales, PLIE, spezifische Vereine...) Der URASS bietet eine persönliche Begleitung bei der Ein- und Ausreise an. Das begleitete Publikum wird ein „aktives File“ sein. Diese muss bei etwa 80 Personen pro EQTP liegen, die gleichzeitig unterstützt werden. Wir schlagen vor, rund 100 Teilnehmer über die Dauer der Aktion zu begleiten. Diese Aktion findet im ständigen Input/Output für einen Interventionszeitraum von 9 Monaten statt. Nach dem Zeitraum von 9 Monaten wird eine Bilanz erstellt und die Strecke kann einmal und ausnahmsweise ein zweites Mal erneuert werden. Der Kurs in der Aktion wird also 9 Monate oder 18 Monate oder 27 Monate betragen. 4. Vom Anfang bis zum Ende des Kurses hat die behinderte Person einen einzigen Ansprechpartner, der ihr engagierter Referent sein wird Während der ersten Phase von 9 Monaten kann sie über einen bestimmten Zeitraum von der Psychologin der Orientierung begleitet werden. Das ist eine Innovation in diesem Projekt. Dieser Fachmann wird dafür verantwortlich sein, eine Berufsberatung mit Menschen, die weit von der Beschäftigung entfernt sind und deren Hindernisse für den Bau eines Berufsprojekts sehr wichtig sind, „aufkommen“ zu lassen. Zutritts- und Informationsphase: Zuständig für die berufliche Eingliederung Soweit erforderlich: Je nach Behinderung spezifische Unterstützungsanbieter mobilisieren (PAS – Agefiph) Ziel: erhalten Sie die Mitgliedschaft der Person Überprüfung der administrativen Förderfähigkeit für die Maßnahme Präsentation der Maßnahme im Rahmen des Programms CTM/Europäischer Sozialfonds Information über das Konzept der Behinderung, die Rechte im Zusammenhang mit dem Status eines behinderten Arbeitnehmers, die Rolle der MDPH, des Agefiph und des FIPHFP Informationen über die Formen der Zusammenarbeit zwischen dem URASS, der CTM, der Finanzierung des Europäischen Sozialfonds Identifizierung des Wunsches der Person, sich in einen beruflichen Eingliederungspfad zu planen Erlangung der Mitgliedschaft der Person: Unterze