Die mit der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1867, die am 9. November 2019 in Kraft getreten ist, eingerichtete Einheitliche Maßnahme für technische Hilfe entspricht der Programmplanung der Ausgaben für technische Hilfe im Rahmen des Programms, die der Europäischen Kommission pauschal gemeldet werden.