Nachtrag Nr. 3 Im Hinblick auf die Verlängerung des Befristeten Rahmens für COVID-Beihilfen beantragt Bpifrance eine Verlängerung der Laufzeit der Rebound-Darlehen bis zum 31.12.2021. Nachtrag Nr. 2: Der Finanzintermediär Bpifrance beantragt in Partnerschaft mit dem Regionalrat in Partnerschaft mit dem Regionalrat die Hinzufügung eines Zusatzes Nr. 2 mit dem doppelten Ziel: zusätzliche 3 Mio. EUR EFRE-Mittel zusätzlich zu den bereits gebundenen 5 Mio. EUR, wodurch die Gesamtmittelkapazität der Fazilität auf 21,2 Mio. EUR erhöht wird; — die Verlängerung des Darlehenszeitraums bis zum 30. Juni 2021 mit Wirkung vom 1. Januar 2021. Die zuschussfähige Bemessungsgrundlage für den REBOND-Darlehensfonds wird ab der Genehmigung des Zusatzes Nr. 2 auf 21, 2 Mio. EUR festgesetzt, davon 8 Mio. EUR EFRE-Mittel. Bei Abschluss des Programms werden die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens 22 134 920 EUR betragen, einschließlich des Aufschlags um 4,41 % der Verwaltungskosten für die gemäß Artikel 5 der ursprünglichen Vereinbarung durchgeführte Verpflichtungskapazität;