At pauschal – EFRE/POMP/2014FR16M0OP007 Die mit der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1867, die am 9. November 2019 in Kraft getreten ist, eingerichtete Einheitliche Maßnahme für technische Hilfe entspricht der Programmplanung von Ausgaben für technische Hilfe im Rahmen des Programms, die der Europäischen Kommission pauschal gemeldet wurden.