At pauschal – EFRE/POLR/2014FR16M0OP006 Die einheitliche Maßnahme für technische Hilfe, die gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1867, die am 9. November 2019 in Kraft getreten ist, eingerichtet wurde, entspricht der Programmplanung von Ausgaben für technische Hilfe im Rahmen des Programms, die der Europäischen Kommission pauschal gemeldet wurden.