Die Erbringung ausgewählter sozialer Präventionsdienste in der südmährischen Region ist ein Projekt, das die Bereitstellung ausgewählter sozialer Präventionsdienste gemäß dem Gesetz Nr. 108/2006 Slg. über soziale Dienstleistungen in der geänderten Fassung gewährleisten soll und deren Bedarf sich aus dem mittelfristigen Plan für die Entwicklung der Sozialdienstleistungen in der Region Südmähren für den Zeitraum 2015-2017 ergibt (im Folgenden „Mittelfristplan“). Ziel ist es, das bestehende Netz von Anbietern ausgewählter sozialer Dienstleistungen finanziell zu unterstützen und zu erhalten.