Das Projekt baut auf dem spezifischen Ziel 1.2.1 auf, das durch zugängliche und hochwertige Dienstleistungen für Kinder umgesetzt wird, wodurch die Beschäftigung von Eltern mit Kindern, insbesondere von Frauen, erhöht wird. Im November 2014 trat das Kindergruppengesetz (Nr. 247/2014 Slg.) in Kraft. Da es sich um eine neue Art von Dienstleistungen sowohl für Anbieter als auch für Eltern handelt, hat das Ministerium für Arbeit und Soziales ein Projekt vorbereitet, das darauf abzielt, Kindergruppenanbieter zu unterstützen, das Bewusstsein für den Dienst zu schärfen und ein Qualitätssicherungssystem für Kindergruppen einzurichten.