Mobilisierung der Streitkräfte zur Unterstützung der zivilen Behörden bei der Bekämpfung der Pandemie durch Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Bürger, zur Unterstützung nationaler oder autonomer Gesundheitskapazitäten und zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verhinderung und Kontrolle der Übertragung des die Pandemie verursachenden Mittels sowie des nationalen Impfplans; all dies mit dem ultimativen Ziel, Leben zu retten. Bei der Bekämpfung der Pandemie wurden folgende Maßnahmen ergriffen: 1) Maßnahmen zur Unterstützung der nationalen Gesundheitsbemühungen durch den Einsatz der sanitären Kapazitäten der Streitkräfte (Herstellung von Sanitäranlagen; Durchführung von diagnostischen Tests. psychologische Hilfe. ...). 2) Präventionsaufgaben, Infektionskontrolle und Eindämmung (Desinfektion, epidemiologische Verfolgung und Überwachung, Impfunterstützung, Beseitigung des Krankheitserregers und seiner Übertragungswege) und 3) operative und logistische Unterstützung (Montage von Infrastrukturen, Transfer von Patienten, Verwahrung und Transport von Lieferungen und Impfstoffen sowie Unterstützung von Cybersicherheitsmaßnahmen zur Unterstützung der Zivilbehörden).