Ausbau der Kapazitäten der Generalinspektion für Notsituationen zur Bewältigung der Notlage infolge der COVID-19-Gesundheitskrise in der Nordwestregion. Interventionsfähigkeit zur Zeit: Gemäß Anhang 1 Nummer 20 des Regierungsbeschlusses Nr. 557/2016 über das Risikomanagement ist das Gesundheitsministerium die wichtigste Behörde für die Verwaltung der Art des Epidemierisikos und das Innenministerium ist eine sekundäre Behörde, die auch die operative Koordinierung gewährleistet. Auch das Außenministerium, das Ministerium für nationale Verteidigung, das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und das Ministerium für Verkehr, Infrastruktur und Kommunikation stellen gegebenenfalls die Unterstützungsfunktionen bereit. Auf der Grundlage der Analyse, die von den Vertretern des Innenministeriums, des Gesundheitsministeriums und des Ministeriums für nationale Verteidigung durchgeführt wurde, ist unser Land daher unzureichend in der Bereitstellung der notwendigen Ausrüstung für den Transport von Patienten, die mit dem neuen Coronavirus verdächtigt oder bestätigt wurden, beziehungsweise: Schutzausrüstung bestehend aus Anzügen, Visiern, Einweghandschuhen und FFP2-Masken) Intensivpflegeausrüstung (z. B.: Ventilatoren), Isolationskammern und Transportisolate auf der Trage. Durch die Bereitstellung von Schutzausrüstung und medizinischer Ausrüstung für Gesundheitseinheiten/öffentliche Stellen, die sowohl während als auch nach der Durchführung des Projekts zur direkten Behandlung von COVID-19-Infektionen bei der Bewältigung der Gesundheitskrise eine Rolle spielen, trägt das Projekt zur Ausweitung der medizinischen Reaktionskapazität bei Epidemien, Pandemien und Ereignissen mit mehreren Opfern – Region Nordwest – zum Ergebnisindikator von POIM 2S132 bei. Vor der Intervention des POIM: Nein Nach der Intervention des LIOP: JA, JA.