Das allgemeine Ziel des Projekts ist es, die notwendigen technischen und wirtschaftlichen Dokumente für die Entwicklung der Schifffahrt und anderer Nutzungen der Flüsse Arges und Dambovita zu erstellen. Das Gesamtziel des Projekts steht im Einklang mit den Zielen der Prioritätsachse 1 – Mobilität durch den Ausbau des TEN-V-Netzes und des U-Bahn-Verkehrs SIOS 1.3. Die Nutzung von Wasserstraßen und Häfen im TEN-V-Kernnetz für Projekte zur Unterstützung der Begünstigten bei der Vorbereitung des Portfolios von Investitionsprojekten für die Entwicklung von Wasserstraßen und Häfen im TEN-V-Kernnetz für den Zeitraum 2014-2020 und nach 2020 (gegebenenfalls) zu erhöhen. In Anhang II – Liste der Knotenpunkte des Kern- und Gesamtnetzes der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 ist Bukarest im Gesamtnetz der Binnenwasserstraßen über die Häfen 1. Dezember und Glina aufgeführt. Die Entwicklung des Binnenwasserstraßennetzes sieht auch die Regelung für die Schifffahrt und andere Nutzungen des Flusses Argeş und Dâmbovița für die direkte Verbindung von Bukarest mit der Donau vor, wie in Karte 9.1 dargestellt. — Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013. Mit dem Beschluss der Regierung Nr. 666/2016 wurde das strategische Dokument „Master General Transport Plan of Romania“ genehmigt. Dies ist das erste Dokument über den gesamten Entwicklungsrahmen, das die mittel- und langfristige Strategie für alle Verkehrsträger darstellt und einen Zeithorizont für das Jahr 2030 hat. Innerhalb des Master of the General Transport Plan – Abschnitt 6.6. — Wasserstraßen sollen eine direkte Verbindung zwischen Bukarest und der Donau und die Schaffung von 104 km Wasserstraße schaffen. Das Projekt ist auch in Anhang 10.41 – Liste der vorrangigen Projekte für das Fairway enthalten, und nach der Ermittlung der Finanzierungsquellen wird die Umsetzungsstrategie dieses Projekts festgelegt. Opportunity Note Nr. ACN/14686/24.08.2020 für die Einführung des Investitionsziels „Einführung der Flüsse Arges und Dâmbovița für die Schifffahrt und andere Zwecke“ im NATIONALen REDRESS AND RESILENCE PLAN, um die Arbeiten für die Realisierung der Bukarester Wasserstraße zur Donau zu finanzieren und abzuschließen, wurde vom Ministerium für Verkehr, Infrastruktur und Kommunikation unter Nr. MTIC/DTN/1377/02.09.2020 genehmigt. Das Vorhaben fällt aus folgenden Gründen nicht unter staatliche Beihilfen: • Im Leitfaden des Antragstellers werden die Situationen festgelegt, in denen die zur Finanzierung vorgeschlagenen Investitionstätigkeiten einer staatlichen Beihilfe unterliegen. In Abschnitt 1.9 der staatlichen Beihilfen heißt es: "Wenn die Investition von einer Behörde durchgeführt wird und die sich aus der Durchführung der Investition ergebenden Vermögenswerte