Ausbau der Kapazitäten der Generalinspektion für Notfallsituationen zur Bewältigung der COVID-19-Notlage in der Region Nordosten. Derzeitige Interventionskapazität: Gemäß Anhang 1 Nummer 20 des Regierungsbeschlusses Nr. 557/2016 über das Risikomanagement ist das Gesundheitsministerium die Hauptbehörde für die Verwaltung der Art des Epidemierisikos, und das Innenministerium ist eine sekundäre Behörde, die auch die operative Koordinierung gewährleistet. Auch das Außenministerium, das Ministerium für nationale Verteidigung, das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und das Ministerium für Verkehr, Infrastruktur und Kommunikation stellen gegebenenfalls die Unterstützungsfunktionen bereit. Auf der Grundlage der Analyse, die von den Vertretern des Innenministeriums, des Gesundheitsministeriums und des Ministeriums für nationale Verteidigung durchgeführt wurde, ist unser Land daher unzureichend in der Bereitstellung der notwendigen Ausrüstung für den Transport von verdächtigen oder bestätigten Patienten mit dem neuen Coronavirus, nämlich: Schutzausrüstung bestehend aus Anzügen, Visiern, Einweghandschuhen und FFP2-Masken, Intensivausrüstung (z. B.: Ventilatoren), Isolationskammern und Isolate für den Transport auf der Trage. Durch die Bereitstellung von Schutzausrüstung und medizinischer Ausrüstung für Gesundheitseinrichtungen/öffentliche Einrichtungen, die sowohl während des Durchführungszeitraums des Projekts als auch danach für die direkte Behandlung von COVID-19-Infektionen eine Rolle bei der Bewältigung der Gesundheitskrise spielen, trägt das Projekt zur Ausweitung der medizinischen Reaktionskapazität bei Epidemien, Pandemien und Ereignissen mit mehreren Opfern – Region Nordost – zum Ergebnisindikator für POIM 2S132 bei. Vor LIOP: NEIN Nach dem LIOP-Intervention: JA, JA.