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Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 1 Juni 2020
Ende (Datum): 31 Dezember 2023
Finanzierung
Fonds: Kohäsionsfonds (CF)
Gesamtbudget: 3 912 000,00 €
EU-Beitrag: 1 792 965,40 € (45,83%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Ministerstwo obsługujące ministra właściwego ds. rozwoju regionalnego

Bau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage mit einer Leistung von bis zu 0,5 MW mit einem System zur hocheffizienten Erzeugung von Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung

Das Projekt wird sich in der Woiwodschaft Mazowieckie, Kreis Szedłów, Gemeinde Orońsko, Stadt Guzów, Grundstück Nr. 1046/2 befinden. Das Projekt besteht aus dem Bau einer Biogasanlage mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlage und einem Trockner auf einem vom Antragsteller vermieteten Grundstück. Die Biogasanlage wird auf der Grundlage von Substraten betrieben, die Schweineschlamm, Hühnermist, Apfeltrester, Rübenschnitzel sein werden. Das erzeugte Biogas wird durch eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage betrieben, die Strom und Wärme erzeugt. Das technologische System und die Methodik des anaeroben Fermentationsprozesses sind für Biogasanlagen mit einer elektrischen Leistung von ca. 0,499 MW und mit einer thermischen Leistung von 0,579 MW. Die Biogasanlage verwendet ok für ihre Wartung. 10 % des erzeugten Stroms. Ein Teil des Stroms wird vom Trockner (ca. 2 %) und der verbleibende Überschuss wird an die Energieanlage verkauft. 15-20 % der erzeugten Wärme wird verwendet, um eine konstante Temperatur in der Fermentationskammer zu halten Die überschüssige Wärme wird für technologische Prozesse außerhalb der Biogasanlage verwendet – im Trockner. Der Trockenraum wird zur Trocknung der Gärreste genutzt, aus denen Trockengranulate zum Verkauf und zur kommerziellen Trocknung von Getreidegetreide und nach der landwirtschaftlichen Produktion verbleibenden Erzeugnissen (Apfeltrester, Rübenschnitzel) hergestellt werden. Der flüssige Teil des Gärrestes wird in einem Stahlbetontank oder einer Lagune gelagert und dann an die umliegenden Bauern verteilt. Die förderfähigen Kosten der Anlage sind: Biogasanlage mit Tanks und Gärkammern (Bauarbeiten, Anschaffung und Montage von Maschinen und Geräten, Kontrolleinrichtungen); Trockner (Geräte und Bauarbeiten), Anschaffung und Montage einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage; Entwurfsdokumentation; geotechnische Studien und Fachkenntnisse; Bauarbeiten – Erdarbeiten, Architektur- und Bauindustrie, Sanitär, Elektro; Bauaufsicht; technische Überwachung. Die Förderfähigkeit der Kosten ergibt sich aus der Verordnung des Energieministers vom 23. November

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