Das Projekt finanziert: Grundlöhne zusammen mit förderfähigen Gehaltsbestandteilen, einschließlich Praktikazulagen, Besoldungszulagen, Beiträgen zum Arbeitsfonds, in der Gehaltsordnung vorgesehene Prämien und Prämien, vom Arbeitgeber gezahlte Krankengelder, zusätzliche Jahresgehälter, Sozialversicherungsbeiträge und vom Arbeitgeber gezahlte Nichtversicherungen, Aufgabenzulagen für die Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben im Bereich der kohäsionspolitischen Fonds (OP PT und OP WER) von Personen, die zur Wahrnehmung der Aufgaben des Zwischengremiums für Maßnahme 2.18 des OP KED beschäftigt sind. Der Antrag auf Kofinanzierung des Projekts umfasst auch eine zusätzliche Jahresvergütung für 2020.