Gegenstand der Investition ist der Wiederaufbau und die Erweiterung der Provinzstraße Nr. 111 auf dem Abschnitt Recław – Stepnica von km 0+ 000 (Arbeitskilometer) – Kreuzung mit der Nationalstraße Nr. 3 in Recław, auf km 23+ 208 – Kreuzungen mit ul. General Maczek in Stepnicka. Die Gesamtlänge ist ok. 23,21 km, Länge der Abschnitte durch die bebaute Fläche ca. 6,70 km, die restliche Länge ist ein Wegabschnitt zwischen den Städten.Es handelt sich um eine Straße mit den Parametern der Hauptstraße „G“ und der Projektkategorie des KR3-Verkehrs aufgrund des erhöhten Verkehrs während der Sommerzeit. Diese Rekonstruktion der Woiwodschaftsstraße 111 wird unter Zugrundelegung ihres aktuellen Fußabdrucks durchgeführt. Der Umfang der Bauarbeiten umfasst: Vereinheitlichung der Breite der Fahrbahn bis zu 7,0 m im unbebauten Bereich und 6,5 m im bebauten Bereich, Bau von 1,5 m Bodenseite auf dem Wegabschnitt, Verlegung einer neuen Fläche mit SMA auf dem gesamten umgebauten Abschnitt, Stärkung der Gehwegstruktur auf die angenommenen Parameter, Rekonstruktion bestehender Brechungen und Strahlen horizontaler Bögen mit den erforderlichen Korrekturen von Bögen und Erweiterungen der Oberfläche auf den Bögen entsprechend den Anforderungen, unter Berücksichtigung der Verbesserung des Verkehrsflusses und der Sicht, die Bildung von normativen seitlichen Hängen von dem Bürgersteig, die Einführung von Elementen von der Verkehrssicherheit durch die Umsetzung der Straßenbeleuchtung in Städten mit Fußgängerübergängen, die Rekonstruktion der Busbuchten und den Bau von neuen Haltestellen an Orten, die nicht mit Buchten ausgestattet sind, Entfernung von Kollisionen mit ausländischen Geräten in den Städten, Rekonstruktion von ist. Kreuzungen und Ausgängen. Der Bau der Straße wurde so konzipiert, dass die Mindestlastanforderungen erfüllt werden (laut dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. März 2019 in der Rechtssache C-127/17 Europäische Kommission/Polen), d. h. der Betrieb von Fahrzeugen mit einer einzigen Antriebsachsenlast von bis zu 11,5 t ist auf dem gebauten Abschnitt zulässig.