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Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 2 Januar 2018
Ende (Datum): 15 Oktober 2023
Finanzierung
Fonds: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (ERDF)
Gesamtbudget: 387 792,84 €
EU-Beitrag: 310 234,27 € (80%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Zarząd Województwa Mazowieckiego
Themenbereich

Erhöhung der Energieeffizienz der Medizinischen Schule der Polizei Nr. 2 in Warschau

Das Hauptziel des Projekts besteht darin, die Luftqualität in Warschau zu verbessern, indem die Oberflächenemissionen (sogenannte niedrige Emissionen) aus dem Gebäude der öffentlich-medizinischen Polizeischule Nr. 2 in Warschau um 94,01 Tonnen CO2/Jahr (62,87 %) gesenkt und die Energieeffizienz des oben genannten Gebäudes für Bildungszwecke und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen (60,97 %) erhöht werden. Das Ziel des Projekts wird durch die Durchführung von umfassenden Thermomodernisierungsarbeiten, Modernisierung des Heizsystems (Oberfläche vorbehaltlich der Änderung der Heizmethode m²: 2159.60), Ersatz der Beleuchtung für energiesparende Energie und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen (1 Photovoltaikanlage mit einer Kapazität von 9,9 kWp, die es ermöglicht, 8,51 MWhe Strom pro Jahr zu erzeugen). Die Durchführung der Investition steht im Einklang mit dem Plan für eine emissionsarme Wirtschaft der Stadt Warschau, seinen strategischen Zielen und Tätigkeitsrichtungen, insbesondere mit dem strategischen Ziel Nr. 2 „Veränderung der Wirtschaft im Verwaltungsraum Warschau“ und seinem spezifischen Ziel: „Erhöhung der Energieeffizienz im Verkehrs-, Industrie- und Dienstleistungssektor.“ Die direkte Zielgruppe sind Studierende und Dozenten der Medizinischen Schule der Polizei Nr. 2 (240 Personen) sowie Einwohner Warschaus, die von den Ergebnissen der Investition profitieren, d. h. die Verbesserung der Luftqualität und die Erhöhung der Energieversorgungssicherheit. Das Projekt ist zur Durchführung bereit, d. h. die im Rahmen des Projekts auszuführenden Aufgaben, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, haben zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags alle nach polnischem Recht erforderlichen endgültigen Verwaltungsentscheidungen (Bescheinigung über die Nichteinhaltung der Arbeiten). Der Antragsteller erklärt, dass die verbleibenden Aufgaben, die im Projekt vorgesehen sind und unter das Programm zur funktionalen Nutzung (Entwurf und Bau) fallen, weder eine Baugenehmigung noch die Mitteilung von Bauarbeiten erfordern.

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