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Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 3 Juni 2019
Ende (Datum): 30 November 2023
Finanzierung
Fonds: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (ERDF)
Gesamtbudget: 379 227,62 €
EU-Beitrag: 373 538,45 € (98,5%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Zarząd Województwa Małopolskiego obsługiwany przez Urząd Marszałkowski Woj. Małopolskiego – Departament Zarządzania Programami Operacyjnymi,
Begünstigter

Austausch von alten Kesseln, Öfen, Heizgeräten mit festen Brennstoffen für Gaskessel und Biomasseverbrennung in einzelnen Haushalten zusammen mit Kofinanzierung der thermischen Modernisierung von Gebäudeteilen in der Gemeinde Wolbrom

Mit dem Projekt sollen die Stilllegung von 100 alten Kesseln, die Installation von 99 Gaskesseln, 1 Biomassekessel und die Kofinanzierung von 10 thermischen Modernisierungen von Gebäuden bei Endkunden kofinanziert werden. Die Verpflichtung des Bewohners, die Anforderungen an die Thermomodernisierung zu erfüllen, wird vom Austausch des Kessels abhängig gemacht. Aufgaben innerhalb des Projekts: 1 Ersatz der nichtorganischen Wärmequelle 2 Thermomodernisierung von Gebäuden 3 Maßnahmen zur Sensibilisierung der Umwelt 4 Indirekte Kosten, die mit Pauschalbeträgen berechnet werden, einschließlich Kontrolle. Die Durchführung des Projekts wird zu einer Verringerung von mindestens 56,31 CO2 für bestehende Anlagen, einer Verringerung der PM10-Emissionen um 99,90 Basis und Zielwert von 5,168 bzw. 0,005 Mgr und PM2,5 um 99,77 2 176 bzw. 0,005 Mgr führen. Eine Anbindung an das Fernwärmenetz während der Laufzeit der Programmdurchführung bis 2022 ist und wird nicht in dem im Projekt beschriebenen Umfang möglich sein. Der Antragsteller hat und plant nicht, ein Deckungsprogramm für Personen auszuarbeiten, die höhere Heizkosten für die Räumlichkeiten im Zusammenhang mit dem permanenten Wechsel der Heizungsanlage im Projektgebiet verursachen. Die Gemeinde Wolbrom wird als Gebiete eingestuft, in denen Korrekturmaßnahmen erforderlich sind, um alte niedrigeffiziente Heizgeräte zu beseitigen, und das im aktuellen Luftqualitätsprogramm für WM POP Anhang Nr. 1 der Resolution XXXII45117 der sejmiku WM vom 23. Januar 2017 festgelegt ist. Der Entwurf fällt in die PGN für die Gemeinde Wolbrom. In PGN wurden die im Projekt identifizierten Problembereiche identifiziert. Das Projekt umfasst Maßnahmen, die im PGN als korrigierend beschrieben werden und sich auf die Verbesserung der Bedingungen auswirken, d. h. die Eliminierung von emissionsarmen Quellen. In den Kurstädten ist das Projekt nicht geplant.

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