Kohesio: Entdecken Sie EU-Projekte in Ihrer Region

Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 1 Januar 2021
Ende (Datum): 31 Dezember 2023
Finanzierung
Fonds: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (ERDF)
Gesamtbudget: 3 492 819,00 €
EU-Beitrag: 1 397 127,60 € (40%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Ministerstwo obsługujące ministra właściwego ds. rozwoju regionalnego

Schuhe der Zukunft – Entwicklung intelligenter Lösungen (SmartWare) für Bewohner und Mitarbeiter von Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie Lösungen zur Unterstützung der Arbeit von Rettungskräften, insbesondere Feuerwehren

Das Ergebnis des Projekts sind Schuhe, die mit intelligenten Lösungen für Standort, Bedrohungserkennung (SmartWare) ausgestattet sind. Dies wird es ermöglichen, die Pflege von Bewohnern und Pflegekräften zu erweitern und die Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehrleuten zu verbessern. Die Schuhe werden mit Sensoren, Datenverarbeitungs- und Übertragungssystemen ausgestattet. Wir planen, Variantenkonfigurationen von Schuhausrüstungen mit Elementen der Positionierung, Erfassung, Verarbeitung und Kommunikation zu untersuchen, die die Positionierung der Benutzer, die Frühwarnung und die Analyse der Position und Position des Schuhnutzers ermöglichen. Das Projekt wird in vier Phasen umgesetzt. Die Arbeit an der Konfiguration wird aus der Forschung an Geräten (Sensoren, elektronische Komponenten, Signalverarbeitungs- und Kommunikationssysteme) sowie der Entwicklung dedizierter Algorithmen im Rahmen der Firmware (eingebaut) bestehen, die die Datenanalyse, die Erstellung spezifischer Funktionalitäten im Bereich der Umgebungsbeobachtung, Standort und Kommunikation mit dem Verarbeitungs-, Speicher- und Datenanalysezentrum ermöglichen. Schuhe, zusammen mit dem Rechenzentrum und Geräten, die es Benutzern ermöglichen, mit dem System zu interagieren, werden ein System schaffen, das das Bewusstsein und die Sicherheit der Benutzer erhöht. Number_reference_aid_Programm: SA.41471(2015/X) Zweck der öffentlichen Beihilfe: Kunst: 25 EG-Verordnung Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV (ABl. Das war’s. EU L 187/1 vom 26.6.2014).

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