Kohesio: Entdecken Sie EU-Projekte in Ihrer Region

Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 1 Juni 2021
Ende (Datum): 31 Dezember 2023
Finanzierung
Fonds: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (ERDF)
Gesamtbudget: 4 662 097,91 €
EU-Beitrag: 3 068 019,74 € (65,81%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Ministerstwo obsługujące ministra właściwego ds. rozwoju regionalnego

Innovative Methode zur Reinigung der Umwelt von schwer bis entfernbaren Substanzen mit synthetischen mikrobiologischen Trägern VIA eingebettet in Einweg-Bioreaktoren

Ziel des Projekts ist es, eine effiziente Abwasserbehandlungsmethode zu entwickeln, die auf Bioreaktoren basiert, die mit wirksamen biologischen Trägern ausgestattet sind und Chemikalien aus der Umwelt entfernen, die negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität von Mensch und Tier zeigen. Die Abwasserbehandlungsanlage in der vom Antragsteller vorgeschlagenen Technologie wird chemische und physikalische Verunreinigungen in kommunalem, häuslichem und industriellem Abwasser entfernen, pathogene Mikroorganismen, einschließlich Sporenformen, beseitigen und die Emissionen von Aktivschlamm in die Umwelt erheblich reduzieren. Der ordnungsgemäße Betrieb moderner Reinigungssysteme erfordert die Kontrolle einer Reihe von Parametern und Indikatoren. Eine umfassende Qualitätskontrolle des Abwassers während des Behandlungsprozesses ist bei der Intensivierung der einzelnen Phasen von Bedeutung. Während des Projekts wird der Antragsteller physikalisch-chemische und mikrobiologische Untersuchungen an unbehandeltem und behandeltem Abwasser durchführen. Die Technologie des Antragstellers ist keine aktive Schlammtechnik. Der Antragsteller stützt sich auf biochemische Verfahren, die von Mikroorganismen in der Natur durchgeführt werden. Number_reference_aid_Programm: SA.41471(2015/X) Zweck der öffentlichen Beihilfe: Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV Das war’s. EU L 187/1 vom 26.6.2014).

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