DER SOZIAL-GESUNDHEITLICHE ARBEITNEHMER FÜHRT TÄTIGKEITEN AUS, DIE DARAUF ABZIELEN, DIE GRUNDBEDÜRFNISSE DER PERSON IN IHREN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHEN SOWOHL IM SOZIALEN ALS AUCH IM GESUNDHEITSBEREICH ZU BEFRIEDIGEN UND DAS WOHLERGEHEN UND DIE AUTONOMIE DER PERSON ZU FÖRDERN. IST EIN QUALIFIZIERTER BETREIBER MIT SPEZIFISCHEN KOMPETENZEN FÜR DIE GRUNDVERSORGUNG IN DEN BEREICHEN SOZIO-GESUNDHEIT UND PFLEGE UND DIENSTLEISTUNGEN; IN DER LAGE, FÜR DIE DIREKTE BETREUUNG DER UNTERHALTSBERECHTIGTEN ODER VORÜBERGEHEND ABHÄNGIGEN PERSONEN ZUSAMMENZUARBEITEN, GESUNDHEITS- UND PFLEGEEINSÄTZE ZU HAUSE, IN WOHNRÄUMEN, TAGESZENTREN, KRANKENHÄUSERN DURCHZUFÜHREN UND INTERVENTIONEN DURCHZUFÜHREN, DIE VON FUNKTIONELL ÜBERLEGENEN PERSÖNLICHKEITEN IM RAHMEN VON SOZIALDIENSTEN UND GESUNDHEITSDIENSTEN VORBEREITET WERDEN. DIE 1000 STUNDEN DAUERNDE AUSBILDUNG (550 THEORIEN UND 450 PRAKTIKA/AUSBILDUNGEN) IST IN VIER BEREICHE UNTERTEILT UND IN SCHULUNGSEINHEITEN INNERHALB JEDES MODULS GEMÄSS DGR 381/16 ABGELEHNT: 1. SOZIOKULTURELLER, INSTITUTIONELLER UND RECHTLICHER BEREICH