Kohesio: Entdecken Sie EU-Projekte in Ihrer Region

Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 1 Januar 2018
Ende (Datum): 1 März 2023
Finanzierung
Fonds: Europäischer Sozialfonds (ESF)
Gesamtbudget: 1 461 559,00 €
EU-Beitrag: 1 286 171,92 € (88%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Nemzetgazdasági Minisztérium, Regionális Fejlesztési Programok Irányító Hatósága

Stärkung der lokalen Identität und des Zusammenhalts in Kecskemét

Im Rahmen des Projekts wird in 15 Siedlungen der Gemeinde Kecskemét ein Entwicklungsprozess der Gemeinde Kecskemét durchgeführt. In jedem Fall erreicht die Bevölkerung der Zielgebiete 500 und nicht mehr als 15 000. Die Durchführung der Programme wird für einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten gewährleistet. Das Projekt wird in einem Konsortium durchgeführt, der Konsortiumsleiter ist die Gemeinde des Kreises Kecskemét, während AIPA als Konsortiumsmitglied beteiligt ist. Im Rahmen des Projekts werden gemäß Kapitel 3.1.1 der betreffenden Aufforderung die unter den Nummern 1 bis 6 genannten förderfähigen Maßnahmen und ihre Unterabschnitte zusammen mit den Arbeitsmethoden der Gemeinschaft auf der Grundlage der methodischen Leitlinien des vorrangigen Projekts „Gemeinschaften in Aktion“ durchgeführt. Auf dieser Grundlage wird das Projekt Erhebung und Planung unter Beteiligung der Gemeinschaften, historische Erkundung ihrer Gemeinschaftsaktivitäten und Bereitstellung für die Öffentlichkeit, Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen, Veranstaltungen, Veranstaltungen, Programmen, Prozessen, Überprüfung der Festlegung von Dokumenten, erforderlichenfalls deren Erneuerung, Einrichtung einer Gemeinschaftsinformationsstelle, die über den Entwicklungsprozess der Gemeinschaft informiert und die berufliche Qualität des Entwicklungsprozesses der Gemeinschaft gewährleistet. Auf der Grundlage von Kapitel 3.1.2.1 der Aufforderung werden zusammen mit den in Kapitel 3.1.1 aufgeführten Tätigkeiten die Zugänglichkeit der IKT und die obligatorische Publizität gewährleistet. Die Projekte umfassen auf der Grundlage von Kapitel 3.1.2.2 der Aufforderung zusammen mit den in Kapitel 3.1.1 aufgeführten Maßnahmen die Beschaffung von Ausrüstung, Partnerschaftszusammenarbeit, Programme zur Bekämpfung der Kriminalität und zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit.

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