Detaillierter fachlicher Inhalt der Entwicklung: eines der vorrangigen Ziele für die Stadt ist die Entwicklung, Qualitätserneuerung und geplante Umsetzung von Institutionen und öffentlichen Dienstleistungen, die zur Arbeit beitragen, insbesondere in Bezug auf die Unterbringung von 0-3-Jährigen in Kinderkrippen. Ziel ist es, die angebotenen Dienstleistungen auf ein höheres Niveau zu bringen und sicherzustellen, dass das berufliche Thema der Institution bereitgestellt wird. Gleichzeitig trägt die geplante Intervention indirekt zur Unterstützung der Familie der Zielgruppe (Kinder, Betreuer) bei und bietet eine Möglichkeit für eine frühzeitige Arbeit und hilft den Eltern, so bald wie möglich wieder zu arbeiten. Die Entwicklung ist besonders auf ärmere Familien und Gemeinschaften mit benachteiligten Kindern ausgerichtet, da hochwertige Bildung, insbesondere in der frühen Kindheit, eines der wirksamsten Instrumente ist, um soziale Unterschiede und das Entstehen und Fortbestehen von Ausgrenzung über Generationen hinweg zu verhindern. Die geplanten Kinderkrippenentwicklungsziele der Stadt zielen auf Komplexität ab, so dass sie auch auf energieelektrische, mechanische und andere Renovierungsbedürfnisse reagieren. Gleichzeitig zielen sie darauf ab, die Instrumente zu entwickeln, die erforderlich sind, um einen höheren öffentlichen Dienst zu erbringen. Die Maßnahmen im Rahmen des TOP konzentrieren sich auf die Schaffung des notwendigen Hintergrunds für die berufliche Entwicklung und ermöglichen energiebezogene Eingriffe, darunter die Verbesserung der Wärmedämmung von Gebäuden und die Modernisierung der mechanischen Systeme. Gemäß Nummer 3.2.1 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen umfasst das Projekt die Entwicklung mehrerer Arbeitsorte einer Einrichtung unter Berücksichtigung des Höchstbetrags der beantragten Mittel. Gemäß § 42 Abs. 1 des Gesetzes XXXI von 1997 über den Schutz der Kinder und die Vormundschaftsverwaltung sieht das Trägersystem der Stadt Tatabánya die Intraday-Betreuung, die berufliche Betreuung und die Erziehung von Kindern unter 3 Jahren vor, die in der Familie aufgewachsen sind. Wenn das Kind 3 Jahre alt ist, aber aufgrund seiner körperlichen oder geistigen Entwicklung noch nicht zur Kindergartenbildung reif ist, darf es bis zum 31. August nach seinem 4. Lebensjahr im Kindergarten aufgezogen und betreut werden. Zusätzlich zu den Bestimmungen des Absatzes 1 kann die Kinderkrippe auch die Erziehung und Betreuung von Kindern mit Behinderungen durchführen. In der Kinderkrippe, der NKtv. Ein Kind im Sinne des § 4 Nr. 25 kann bis zum Alter von sechs Jahren oder weniger teilnehmen. Neben der Grundversorgung kann die Kinderkrippe Familien mit besonderer Beratung, regelmäßige Kinderbetreuung, den Betrieb eines Kinderhotels oder anderen Kinderbetreuungseinrichtungen unterstützen. Basierend auf den uns vorliegenden Daten gibt es keinen Mangel an Sitzplätzen in unserer Siedlung, daher planen wir, im Rahmen der Entwicklung die Qualität sowohl im professionellen als auch im technischen Bereich zu verbessern. In Abschnitt 3.2 der Ausschreibungsbekanntmachung werden die Erwartungen hinsichtlich des technischen und beruflichen Inhalts des Projekts und seiner Durchführung dargelegt, gemäß Buchstabe g, in dem unsere Gemeinde bescheinigt, dass sie über ein lokales Programm zur Chancengleichheit verfügt, nämlich § 31 des Gesetzes CXXV von 2003 über die Gleichbehandlung und die Förderung der Chancengleichheit. Entspricht Absatz 6 Absatz 6. Gemeinde Tatabánya – gemäß dem Gesetz CXXV von 2003 über Gleichbehandlung und Förderung der Chancengleichheit, Nr. 321/2011 über die Regeln für die Vorbereitung lokaler Chancengleichheitsprogramme und für Chancengleichheit-Betreuer. (XII. 27) Regierungsverordnung Nr. 2/2012 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Vorbereitung des lokalen Programms zur Chancengleichheit (VI. 5.) mit den Bestimmungen des Dekrets des Ministers für Humanressourcen – Chancengleichheit Programm festgelegt die Aufgaben, die für die Chancengleichheit erforderlich sind, in dem sich unsere lokale Regierung verpflichtet, die anderen Dokumente der Siedlung mit dem abgeschlossenen und verabschiedeten lokalen Chancengleichheitsprogramm zu koordinieren, sowie die Schaffung von Möglichkeiten im Betrieb der Institutionen, die von der lokalen Regierung gepflegt werden. Auf der Grundlage des Programms für lokale Chancengleichheit (HEP) vermitteln die geplanten Maßnahmen keine Segregation und verringern die bestehenden Vorurteile für Gruppen. Darüber hinaus zielen die durchgeführten Tätigkeiten darauf ab, territoriale Unterschiede bei der Zugänglichkeit zu verringern, die Infrastrukturbedingungen für ein gesundes Umfeld und eine effiziente Bildung zu schaffen und so den Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen ohne Ausgrenzung gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Chancengleichheit zu gewährleisten. Nummer 1 Buchstabe l. B...