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Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 22 Februar 2018
Ende (Datum): 29 Mai 2021
Finanzierung
Fonds: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (ERDF)
Gesamtbudget: 9 539 143,00 €
EU-Beitrag: 8 394 445,84 € (88%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Nemzetgazdasági Minisztérium, Regionális Fejlesztési Programok Irányító Hatósága

Verbesserung des Zugangs zur südlichen Wirtschaftszone von Debrecen

Die Verbesserung der Zugänglichkeit der Wirtschaftsgebiete der Stadt Debrecen ist ein lokales Ziel der wirtschaftlichen Entwicklung, darunter die Verbesserung der Zugänglichkeit der südlichen Wirtschaftszone. Darüber hinaus ist der Bau der südlichen Wirtschaftszone von Debrecen aus nationaler wirtschaftlicher Sicht von größter Bedeutung, und die geplante Investition dient der Verwirklichung dieses wirtschaftlichen Interesses. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen lautet 3.1.1. Im Einklang mit den im Kapitel der autonom förderfähigen Maßnahmen beschriebenen Tätigkeiten werden folgende Investitionselemente umgesetzt: An der Kreuzung der Hauptstraße Nr. 47 in Hosszúpály wird die aktuelle Dreipunkt-Kreuzung in 5 umgewandelt, um der direkten Annäherung an die südliche Wirtschaftszone zu dienen. Der äußere Teil des 5. Kreisverkehrsabschnitts wird nur im Rahmen des Projekts entwickelt. Der Innenradius des geplanten Kreisverkehrs beträgt 20 m, die Breite der Innenspuren 5,5 m, die Außenspuren sind für 5 m ausgelegt, die physische Trennung (sphärische Reihe) zwischen den Fahrspuren beträgt 0,5 m. Die Hauptgleise sind 4 m breit, die Passbreite der sekundären Richtungen beträgt 4 m, die Ausgangsbreite beträgt 4,5-5 m. Die Haupt- und Sekundärrichtungen werden mit einer holländischen Mittelinsel in die Umlaufbahn eingeführt, deren Breite 3 m beträgt, um eine geeignete Position für Fußgänger-Fahrradübergänge zu gewährleisten. Die Entwässerung wird mit den vorhandenen Drainagegräben und den geplanten Senken gelöst, die an den Empfänger gebunden sind. Der Austausch von öffentlichen Versorgungsleitungen und die Einfügung von neuen muss getan werden, bevor der Bau von dem Pflaster beginnt. Der Bau eines Radwegs um die Kreiskreuzung ist mit 2 Kreuzungen (Longszúpály Zweig und 5. Ast) geplant, die mit dem bestehenden Fahrradnetz verbunden sind. Beim Bau der Fahrradverkehrsanlage werden die Ausschreibungsbedingungen TOP-6.4.1-15 berücksichtigt. Neben der Schaffung einer 5-Punkt-Kreiskreuzung ist auch das innere Straßennetz der Wirtschaftszone wie folgt geplant: Einerseits wird der Straßenbau auf dem Abschnitt zwischen dem 5-Wege-Kreisverkehr und der bestehenden Binnenstraße in der Wirtschaftszone (ca. 185 m lang) durchgeführt, zum anderen ist eine Straßeninvestition für den weiteren Ausbau des internen Straßennetzes auf ca. 1 080 m vom öffentlichen Versorgungsbahnhof Nr. 2 in Richtung K-Ny und dann auf ca. 150 m in Richtung N-D geplant. Die Zufahrtsstraßen werden in einer Breite von 7,00 m mit 2 x 3,50 Fahrspuren und einer Baugeschwindigkeit von 70 km/h gebaut. Im Zusammenhang mit dem Straßenbau ist der Bau eines Rückgratnetzes aus Wasser, Gas, Kommunikation, öffentlicher Beleuchtung und Regenwasserversorgung geplant. Die Durchführung des Projekts erfordert den Abbruch des betreffenden Gebiets vor Beginn der Arbeiten. Barrierefreiheitsaspekte werden bei der Durchführung der Investition berücksichtigt. Die Bereitstellung von Publizität ist eine verpflichtende Tätigkeit. Im Rahmen des Projekts wird kein Parkplatz entwickelt, eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist nicht geplant. Das Projekt wird in Form eines Konsortiums durchgeführt, da der Bau der 5-Punkt-Kreiskreuzung auch eine staatliche Staatsstraße umfasst. Aus diesen Gründen wird Magyar Közút Nonprofit Zrt. als Konsortiumspartner beteiligt sein. Debreceni Vagyonkezelő Zrt. und Civis Ház Zrt. sind auch als Konsortiumspartner beteiligt. DV Zrt. und Civis Ház Zrt. haben Eigentumsrechte an den geplanten Entwicklungsstandorten in der südlichen Wirtschaftszone, daher hält es die Klägerin für gerechtfertigt, das Unternehmen als Konsortiumspartner einzubeziehen. Im Rahmen des Projekts werden keine nicht förderfähigen Tätigkeiten durchgeführt. Die Investition gewährleistet sichere Transportbedingungen für alle Verkehrsteilnehmer. Gesetz Nr. I von 1988 über den Straßenverkehr. Das Projekt wurde gemäß Abschnitt 8 Absatz 1a des Projekts unter Berücksichtigung aller relevanten Verkehrsteilnehmer geplant. Die geplante Entwicklung entspricht allen Umwelt- und Chancengleichheitsvorschriften und hat keine negativen Auswirkungen auf den ökologischen Zustand der Projektumwelt, den Zustand des Wassers und den Klimawandel. Die Ziele des Vorschlags und die im Rahmen der ITP durchgeführten Indikatoren können erreicht werden.

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