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Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 1 Juni 2020
Ende (Datum): 31 März 2022
Finanzierung
Fonds: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (ERDF)
Gesamtbudget: 226 160,00 €
EU-Beitrag: 192 236,00 € (85%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Nemzetgazdasági Minisztérium, Regionális Fejlesztési Programok Irányító Hatósága

Entwicklung grundlegender sozialer Dienstleistungen in der Stadt Jasapáti

Im Rahmen des Projekts wird die Einheitliche Sozialinstitution Jászapáti modernisiert und ausgebaut. Das Wohn- und Pflegegebäude für ältere Menschen wurde Anfang des 20. Jahrhunderts errichtet. Es war ursprünglich eines der zivilen Wohngebäude der damals erneuerten Hauptstraße. Die Erhaltung dieser Gebäude, die Restaurierung ihrer ursprünglichen Fassade ist eines der Ziele der Gemeinde Jászapáti. Das Anwesen ist kommunales Eigentum. Im Jahr 2015 wurde der Straßenvorteil des Gebäudes, der als Tagespflege für ältere Menschen dient, renoviert. Während der Renovierung wurden die barrierefreie Rampe für den Zugang zum Gebäude, die barrierefreie Toilette und Dusche, die Wärmedämmung von Fassadenwänden, der Austausch von Türen und Fenstern, die Isolierung der Wände und die Bodenstruktur gegen Feuchtigkeit und der Austausch von Innenverkleidungen abgeschlossen. Ein Nebengebäude aus dem letzten Jahrhundert, das in mehreren Bauphasen gebaut wurde, beherbergt heute Haushilfe und soziale Verpflegungseinrichtungen. Die Teile des Nebengebäudes wurden ursprünglich mit minderwertigen Baustoffen und technischen Lösungen gebaut. Im Laufe der Zeit verschlechterte sich ihr technischer Zustand weiter, das Dach getränkte an einigen Stellen, die Wände verschlechterten sich allmählich, thermisch veraltet. In seinem gegenwärtigen Zustand kann der Teil des Gebäudes nicht wirtschaftlich saniert werden. Bei der Nutzung des Gebäudes ist ein signifikanter Unterschied in der Bodenebene zwischen dem Boden des Haupt- und Nebengebäudes ein großes Problem. Die physikalischen Parameter des Gebäudes erlauben es nicht, den internen barrierefreien Verkehr unter Beibehaltung des bestehenden Anhangs zu schaffen. Darüber hinaus decken die Decken des bestehenden Gebäudes nicht den Bedürfnissen. Infolge des Vorstehenden, nach dem Abriss des armen Teils des Gebäudes, wurde das 2015 renovierte Gebäude an der Straßenfront erweitert. Im Erdgeschoss des Gebäudeteils mit einer Fläche von ca. 220 m², die sich aus der Erweiterung ergibt, sollen Funktionen für die Pflege älterer Menschen, Wasch-, Bügel- und Trockenräume, Wäschelagerungen, Chemie- und Waschmittellager sowie die Servierküche und die zugehörigen Liefer- und Sanitäreinrichtungen installiert werden, während im Dachgeschoss die Umkleideräume, die Kochnische und die Büros für die Verwaltung installiert würden. Das Projekt hat kein absehbares Klimarisiko. Gemäß Nummer 1.2 des flächenspezifischen Anhangs betrifft der Beihilfeantrag die Richtbeträge für die Bezirke Jászapáti, Karcagi, Kunhegyesi, Kunszentmárton und Törökszentmiklós. Unter den unter Punkt 3.1.1 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen förderfähigen Tätigkeiten wird die Infrastrukturentwicklung von Dienstleistungen durchgeführt. 3.1.3 Obligatorische Maßnahmen, die nicht selbst förderfähig sind, umfassen Zugänglichkeit, Energieeffizienzmaßnahmen und Publizität. Die unter Ziffer 3.2 der Aufforderung dargelegten Erwartungen wurden berücksichtigt. Der Antragsteller hält die Umwelt- und Chancengleichheitsvorschriften ein und bewahrt geschützte natürliche und kulturelle Werte. Bei öffentlichen Veranstaltungen, Kommunikation und Verhalten im Zusammenhang mit der Entwicklung äußert der Antragsteller ein Gefühl der Chance: Keine mediate Segregation Die Vorbereitung einer Kosten-Nutzen-Analyse ist nicht relevant. Der Antragsteller trägt den Grundsätzen der universellen Gestaltung Rechnung und setzt sie durch. Die Zugänglichkeit wird umgesetzt. Kriterien für die Bewertung des Inhalts 1. Anpassung an die Ziele des TOP Der Beihilfeantrag steht im Einklang mit dem Ziel der Maßnahme, da zusätzlich die Qualität der bestehenden Einrichtung verbessert wird 2. Berufliche Begründung, Nachfrage und Nutzung Das Projekt ist in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Dekrets 1/2000 (I.7) des SZCSM über die beruflichen Aufgaben der Sozialeinrichtungen, die die persönliche Betreuung erbringen, und deren Betriebsbedingungen geplant. Das Projekt steht im Einklang mit dem Konzept der Sozialdienstleistungsplanung der Kommunalverwaltung/kleinen Region Die im Rahmen des Projekts geplanten Aktivitäten entsprechen den förderfähigen Tätigkeiten und umfassen nicht die unter Punkt 3.1.5 der Aufforderung aufgeführten nicht förderfähigen Tätigkeiten. 3. Die Machbarkeit und Machbarkeit des Entwicklungskonzepts kann anhand der verfügbaren Informationen eindeutig bewertet werden. Die geplanten Etappenziele sind realistisch und der Zeitplan ist für die Umsetzung angemessen. 4. Risiken Das zugrunde liegende Dokument beschreibt die tatsächlichen Risikofaktoren und die geplanten Maßnahmen zur Risikominderung. 5. Projektkomplexität Das Projekt entwickelt zwei oder mehr Basisdienstleistungen. 6. Wirkung Die Investition basiert auf der Klassifizierung der begünstigten Bezirke. (XI. 26.) wird in Bezirken durchgeführt, die mit einem komplexen Programm gemäß Anhang 3 des Regierungsdekrets Nr. 3 zu entwickeln sind. 7. Integrierter Ansatz Das Entwicklungskonzept steht in Synergi...

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