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Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 1 April 2018
Ende (Datum): 31 März 2021
Finanzierung
Fonds: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (ERDF)
Gesamtbudget: 1 194 417,14 €
EU-Beitrag: 1 015 254,57 € (85%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Nemzetgazdasági Minisztérium, Regionális Fejlesztési Programok Irányító Hatósága

Energierenovierung kommunaler Einrichtungen

Das Projekt umfasst die Energieentwicklung von 8 kommunalen Gebäuden: Bibliothek: Barrierefreiheit, Fensterwechsel, Fassade, Platte, Sockeldämmung, Kesselwechsel, Sonnenkollektorsystem. 25 kVA, Kinderkrippe Szilády Áron: Barrierefreiheit, Fensterwechsel, Platte, Sockel, Kellerplatte, Dachbodenisolierung, Abdichtung. Sonnensystem: 5,5 kVA, Kinderkrippe Oberstadt: Solaranlage 3 kVA, Bóbita Kindergarten: Solaranlage 5,5 kVA, Straßenkindergarten Bajza: Solaranlage 3,7 kVA, Stadtkrippe: Solarpanelsystem 5,5 kVA, Ady Endre Straßenkinderzimmer: Solaranlage 5.5 kVA, Rathaus: Das wichtigste Ziel des Projekts ist es, die von den Institutionen emittierte Kohlendioxidmenge zu reduzieren und den spezifischen Primärenergieverbrauch von Gebäuden auf ein Niveau zu bringen, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Durchführung des geplanten Projekts wird die Modernisierung der bestehenden Infrastruktur ermöglichen, es werden keine neuen Aktivitäten und Dienstleistungen im Rahmen des Projekts entwickelt, aber die bestehenden Dienste werden einem höheren Standard zur Verfügung stehen. Technischer und technischer Inhalt des Projekts: die ausgewählten selbst förderfähigen Tätigkeiten: Aufforderung 3.1.1 a) Energieeffizienzorientierte Entwicklung kommunaler Gebäude durch Modernisierung ihrer Außengrenzen. d) Entwicklung einer Photovoltaikanlage für Kleinkraftwerke (HMKE) zur Deckung des eigenen Strombedarfs. Aufruf 3.1.2.1. Obligatorische nicht förderfähige Tätigkeiten, die allein durchzuführen sind: C) Bekanntmachung d) Entwicklung von Schulungsmaterial, Ausbildung, e) Erhaltung des historischen oder lokal geschützten Wertes – gegebenenfalls Kapitel 3.4 dieser Bekanntmachung auf der Grundlage der Bedingungen für die Sicherstellung der Werterhaltung. Aufruf 3.1.2.2. Fakultative, nicht förderfähige Maßnahmen: A) Modernisierung, Austausch und/oder Modernisierung von zugehörigen Heizungs- und HMV-Systemen, sofern das Gebäude zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung nicht mindestens 176/2008 in Kraft ist. (VI.) 30.) Regierungsverordnung über die Zertifizierung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden unter der Kategorie „DD – Annäherung an den neuesten Stand der Technik“. Das Projekt wurde unter Berücksichtigung der darin festgelegten Kriterien entwickelt, um den technischen und beruflichen Anforderungen der Aufforderung gerecht zu werden. Die im Projekt geplanten Aktivitäten basieren auf Messungen und Anregungen von Energiefachleuten. Das Projekt hat kein Klimarisiko und keine negativen Auswirkungen auf den Wasserzustand. Die nicht förderfähige Funktion in Gebäuden funktioniert nicht. Der Projektplan, in dem die Entwicklung und die Anhänge zusammengefasst sind, sind beigefügt.

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