Kohesio: Entdecken Sie EU-Projekte in Ihrer Region

Informationen zum Projekt
Beginn (Datum): 31 August 2020
Ende (Datum): 30 September 2022
Finanzierung
Fonds: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (ERDF)
Gesamtbudget: 1 043 163,00 €
EU-Beitrag: 928 415,07 € (89%)
Programm
Programmplanungszeitraum: 2014-2021
Verwaltungsbehörde: Nemzetgazdasági Minisztérium, Regionális Fejlesztési Programok Irányító Hatósága

Bau einer zweiköpfigen Kinderkrippe in Móraváros in Kiskunfélegyháza

Unsere Entwicklung trägt zur Verwirklichung des sozialen Zusammenhalts in der Region bei, da sie die integrierte Bildung fördert und so die Toleranz bei Kindern in einem frühen Entwicklungsstadium entwickelt. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, den rationellen und kostengünstigen Betrieb öffentlicher Dienstleistungen auf der Grundlage der Siedlungsstruktur zu entwickeln, indem die Aufgaben der Stadt entsprechend ihrer Bildungsstrategie modernisiert und weiterentwickelt werden. B.)Professionell-technischer Inhalt des Projekts: Selbst förderfähige Tätigkeiten: — Bau einer neuen Vierzimmerkrippe. — Kauf von Geräten (Möbel, Kinderkrippenspiele, Entwicklungswerkzeuge) Obligatorische Tätigkeiten: Zugänglichkeit, Zugänglichkeit der Informationen, Energieeffizienzaspekte, Bereitstellung von Öffentlichkeitsarbeit Optionale Aktivitäten: Kauf von Ausrüstung, Bau eines Gerichts, Spielplatz, Bau von Fahrradstützen und Lagereinrichtungen, Einrichtung der Baby Cart Lagerung, Entwicklung und Bau von Parkplätzen und zugänglichen Parkplätzen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften. Der Projektträger muss die für das Projekt geltenden Umwelt- und Chancengleichheitsvorschriften einhalten, die geschützten natürlichen und kulturellen Werte in dem von dem Projekt betroffenen Gebiet bewahren und die bestehenden oder aus der Investition resultierenden Umweltschäden und die Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften hinsichtlich der Chancengleichheit spätestens zum Zeitpunkt der Durchführung des Projekts beenden. Bei öffentlichen Veranstaltungen, Kommunikation und Verhalten im Zusammenhang mit der Entwicklung äußert der Projektträger ein Gefühl der Gelegenheit, der Unterstützung bedarf: es vermittelt keine Segregation, reduziert bestehende Vorurteile für Gruppen. Das Projekt entspricht allen Umwelt- und Chancengleichheitsvorschriften und hat keine Auswirkungen auf den Energieverbrauch, den Umweltzustand des Projekts, den Wasserzustand und den Klimawandel. Im Falle von Infrastrukturentwicklungen sollen bei der Gestaltung von Verkehrsanbindungen, Einrichtungen und Raumnutzung die Grundsätze des universellen Designs, d. h. die Bedürfnisse von Frauen und Männern, die Bedürfnisse älterer Menschen, Behinderter und Kinder, berücksichtigt und durchgesetzt werden. Beim Bau/Renovieren eines Gebäudes/Teils eines Gebäudes, das Gemeinschaftsfunktionen wahrnimmt und/oder die Kundenströme und/oder arbeitet dauerhaft verwaltet, muss der Projektträger den angemessenen Zugang zum Projekt nutzen. Der Antragsteller verfügt über ein lokales Chancengleichheitsprogramm gemäß § 31 Abs. 6 des Gesetzes CXXV von 2003 über Gleichbehandlung und Förderung der Chancengleichheit. — D) Erfüllung der Bedingungen, die in den Kriterien für die inhaltliche Bewertung der Aufforderung festgelegt sind: Die geplanten Investitionen werden dazu beitragen, dass junge Kinder, insbesondere Eltern mit Kindern unter 3 Jahren, auf den Arbeitsmarkt zurückkehren, wodurch die Beschäftigung erhöht und/oder der Zugang zur Kinderkrippe verbessert wird. Der Gegenstand des Beihilfeantrags und der Gegenstand des Beihilfeantrags fallen nicht unter die Ausschlussgründe gemäß Abschnitt 4.2 der Bekanntmachung und in dem Dokument mit dem Titel „GIP“. Die geplanten Investitionen werden dazu beitragen, die knappen Kapazitäten und die Überbelegung zu beseitigen und den künftigen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Die Entwicklung steht im Einklang mit den Zielen der Aufforderung und trägt zu den in der Aufforderung genannten Zielen bei. Die im Rahmen des Projekts geplanten Tätigkeiten entsprechen den förderfähigen Tätigkeiten und umfassen nicht die unter Punkt 5.8 der Aufforderung aufgeführten nicht förderfähigen Tätigkeiten. Die geplanten Etappenziele sind realistisch und entsprechen dem Zeitplan der Aufforderung. Der Antragsteller wendet Umweltaspekte bei der Beschaffung von Ausrüstung, Produkten, Rohstoffen und Dienstleistungen an und plant die Umsetzung des CXLIII von 2015 über das öffentliche Beschaffungswesen. Gemäß § 132 Abs. 1 des Gesetzes die Festlegung von Umweltschutzbedingungen für die Vertragserfüllung. Die Investition steht in direktem Zusammenhang mit der anderen laufenden oder geplanten Entwicklung der Abwicklung, die im zugrunde liegenden Dokument dargestellt wurde. Technisch-professionelle Ergebnisse: 1/Anzahl der neuen Kinderkrippeneinrichtungen/Dienste: 1 Stk. Das neue Kinderkrippengebäude wird in der Kiskunfélegyháza, Platán u. 14 gebaut. Das neue Gebäude ist für 28 Kinder in 2 Gruppenzimmern ausgelegt. Bei der Einrichtung des Hofes stellten wir für jedes Gruppenzimmer die notwendige Terrasse und einen Spielplatz zur Verfügung – ausgestattet mit Spielen, die für die Altersgruppe geeignet sind. Kauf von Ausrüstung: Der Kauf von Geräten, Möbeln und Einrichtungsgegenständen und Ausrüstung wird realisiert. Als Ergebnis des Projektvorschlags wird der Zugang zu den von der Entwicklung betroffenen Kinderkrippendiensten verbessert und die Qualität der Dienstleistungen durch den Kauf von Möbel...

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