Die Klägerin plant, an der Grenze der Gemeinde Solt ein Industriegebiet von 10 Hektar zu errichten. Nach dem technischen Inhalt der Ausschreibung wird die Straße zum Gebiet und zu den Versorgungsunternehmen (Wasser, Abwasser, Strom) gebaut. Der Zugang zum Industriegebiet kann nur durch den Bau einer Kreuzung gelöst werden, da auf der Hauptstraße Nr. 52 ein erheblicher Verkehr herrscht. An der Kreuzung muss aus Solt eine nach links gewundene Fahrspur aufgebaut sein. Von Kecskemét aus soll eine rechte Spur gebaut werden. Die Länge dieser Kreuzung beträgt nach vorläufigen Schätzungen ca. 200 m. Die Fläche der Kreuzung, die von Straßenbauten betroffen ist, bis zur Linie des Zauns des Industrieparks beträgt ca. 2 000 m². Davon sind etwa 1 500 m² die Sanierung und Sanierung vorhandener Gehwege, während die Fläche, die eine völlig neue Gleisstruktur erfordert, ca. 500 m² beträgt. Dieser Teil der Arbeit kann mit öffentlichen Versorgungsersatzarbeiten verbunden sein, deren Höhe derzeit nicht bekannt ist. Die Energieversorgung des Gebiets kann aus dem 20 kV-Freileitungsnetz hergestellt werden, das in der Nähe des betroffenen Gebiets mit einer Leistung von ca. 0,5-1,5 MVA fließt. Es würde eine neue BHTR von rund 1600 kVA im Industriepark geben. 630 kVA, 1,0 MVA oder 1,6 MVA Transformator können in der oben genannten Transformatorstation platziert werden. Um die obige BHTR-Station anzuschließen, ist ein 20 kV Overhead- oder Kabelnetz erforderlich (die Länge wird in der Netzteilanweisung beschrieben). Um Transformatorstationen anzuschließen, ist es notwendig, eine Netzteil-KÖF-Schaltstation einzurichten. Um die Wasserversorgung des Industrieparks parallel zur Straße 52 zu gewährleisten, ist es notwendig, ein Wassernetz von etwa 200 Metern mit Feuerhydranten, 90 KPE-Rohren zu bauen. Um die Entwässerung des Industrieparks zu gewährleisten, ist das parallel zur Straße 52 zu bauende Druckrohr (ca. 110 KPE-Rohr) ca. 3 000 m erforderlich. Darüber hinaus ist eine komplette Installation einer Hebewelle (Installation, Pumpen, Messgeräte, elektrische Steuerung, Sicherheitszaun usw.) erforderlich. Das von der Entwicklung betroffene Gebiet ist in die bestehenden städtebaulichen Instrumente als Wirtschafts- und Industriegebiet einbezogen. Von den Maßnahmen, die für eine autonome Unterstützung in Betracht kommen, werden folgende Maßnahmen durchgeführt: 3.1.1.B Entwicklung von Industriegebieten und bestehenden, Braun- und Grünflächeninvestitionen. Insbesondere: Bau, Sanierung, Renovierung, Erweiterung und Modernisierung der grundlegenden Infrastruktur der Industriegebiete innerhalb der Grenze (Gas, Wasser, Kanalisation, Straße, Industriebahn, Parkplatz, elektrische Verkabelung, Energienetz, Telekommunikations- und Kommunikationsnetz, Abfallbehandlungsanlagen) und Errichtung eines Verkehrsgebiets oder Investitionen in Grundinfrastruktur außerhalb der Grenze gemäß Nummer 3.4 der Aufforderung. 3.1.2. Nicht förderfähige Tätigkeit allein: 3.1.2.1. Obligatorische nicht förderfähige Tätigkeiten, die von sich aus durchgeführt werden müssen;