Das unmittelbare Ziel besteht darin, die Wasserqualität des Venedig-Sees nachhaltig zu verbessern, einen höheren naturnahen Zustand in Küstengebieten zu erhalten und sicherzustellen und die nachhaltige Erreichung eines guten ökologischen Zustands gemäß der Wasserrahmenrichtlinie zu gewährleisten. Der höchste Wasserstand des Venedigsees beträgt + 170 cm in Bezug auf den „0“-Punkt (102,62 m B.f.) der Agard-Wassernorm gemäß den geltenden Betriebsregeln. Die Höhe und die technische Eignung der meisten Küstenwacheanlagen werden jedoch weiterhin an die zuvor eingesetzten niedrigeren Wasserstände angepasst. Die meisten Küstenwachen und die Höhe der darunter liegenden Gebiete entsprechen nicht mehr den geltenden Rechtsvorschriften (Artikel 30/2008). (XII.) 31.) KvVM-Dekret), das schwerwiegende Entwässerungsprobleme in der unmittelbaren Küstenspur des Sees verursacht, was durch den Mangel an Lösungen für das umfassende Wassermanagement des Sees „großes Wasserbett“ noch verschärft wird. Ein weiteres Problem ist neben den Höhendefiziten auch der stark degradierte Zustand der bestehenden Küstenwacheanlagen. In der Vorbereitungsphase wurde auch die Nutzung der Ufer der darunter liegenden Gebiete definiert. Mit einer Bewertung der derzeitigen und geplanten künftigen Küstennutzung wurde eine umfassende Bewertung des aktuellen Stands sowie ein Vorschlag zur Nutzung der Ufer des Venedig-Sees so durchgeführt, dass auch der Schutz von gefüllten Gebieten, Strand, Wassersport und der Bau von Häfen gelöst werden. Unter Berücksichtigung der ökologischen Aspekte und des Zusammenspiels zwischen Landnutzung und der Lage der Baggerabteile. Dieses Ziel steht harmonisch im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 83/2014 über die Nutzung und Nutzung von großen Wasserbetten, Küstengebieten, Überschwemmungsgebieten und emittierenden Gewässern sowie den Vorschriften über die Reihenfolge und den Inhalt der Erstellung des großen Wasserflussbewirtschaftungsplans für Flüsse. (III.) 14.) für die Nutzung der 6 m Reichweite von Betreiberbändern, die im Regierungserlass festgelegt sind. Während der Projektdurchführung werden Wasserläufe und Wasserqualitätssedimentspeicher an den notwendigen Standorten organisiert. Während der Projektdurchführung werden Wasserläufe und Wasserqualitätssedimentspeicher an den notwendigen Standorten organisiert. Baggerarbeiten umfassen Baggerarbeiten von Wasserläufen und Buchtabschnitten im Velenceer See mit einer Schlammbaggerung von ~102,500 m³. Der Naturschutz, die Fließverbesserung und der Wasserqualitätsschutz werden durch die Entfernung von ~39,600 m³ Wassermaterial realisiert. Die Installation von Baggermaterialien erfordert den Bau eines Tailing-Bereichs mit einer Kapazität von ~296,000 m³ auf der Insel Cserepes und Dinnyési Zagytér. ~5.200 fm Strandschutzanlage oder technische Einrichtung wird demontiert und mit technischen Parametern gebaut, die den technischen Anforderungen der Gesetzgebung entsprechen ~29.000 fm neue Landschutzanlage, 6 natürliche Trinkplätze und 2 nachhaltige Fischwiegen werden während der Durchführung des Projekts gebaut. Während der Durchführung des Projekts ist eine kontinuierliche Überwachung der Auswirkungen auf Vegetation und Fauna erforderlich. Gemäß dem Dekret Nr. 120/1999 der Regierung. (VIII.16.) über die Regeln für die Rohrführung wird ein Rohrbewirtschaftungsplan für den Velenceer See erstellt. Link zu den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie: Das Projekt besteht aus Schilfsee und offenen Wasserkörpern (VOR-Codes: AIQ959 und AIQ960) und der Wasserfluss des Kaisers unter und Vereb-Pázmánd (VOR-Codes: AEP382 und AEQ104) betreffen Mündungsabschnitte von Gewässern und zusätzliche kleine Wasserläufe. Das Projekt entspricht den VGT2-Maßnahmen wie folgt: Die Maßnahmen „Organisation von Wasserläufen und Wasserqualitätssedimentreservoirs“, „Hochwassersteigernde Buchtbaggerung“ und „Rediente Platzierung, Bau von Abfüllkästen“ sind aus Sicht der VGT miteinander verknüpft und sollten daher einheitlich behandelt werden. Grundsätzlich sind Eingriffe zur Verringerung der eingehenden und bestehenden Belastungen unter Berücksichtigung der geeigneten Platzierung des ausgegrabenen Materials vorgesehen. Anknüpfbare Maßnahmen: — 4a.2 Verringerung und Beseitigung der Sedimentverschmutzung in Wasserläufen und stationären Gewässern – 6,3 meadrehabilitationsverfahren (große Flüsse, kleine und mittlere Wasserläufe, stehende Gewässer, künstliche Wasserkörper) Die Handlungselemente „Bau von Teilmauern und zugehörigen technischen Einrichtungen“ und „Entwicklung von Ausgrabungen, Fischwiegen“ können nach den VGT-Maßnahmen innerhalb der Aktionsgruppe 6 „Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen außerhalb der Längsschnitt-Interoperabilität“ wie folgt kategorisiert werden: — 6.4 Rehabilitation der Zone in Abhängigkeit von der Art des Wassers in der Küstenzone von Wasserläufen und stehendem Wasser – Abriss von Einrichtungen in 6,6 Betten, die ihre Funktion verloren haben – schrittweise Erreichung ei...