1. Um die Breitbandversorgung Ungarns zu erweitern, dürfte die Programmplanung nach der Prüfung der im Rahmen der Aufforderung GINOP-3.4.1-15 (Phase I) angekündigten Anträge auf Bezirksbeihilfen verfehlt werden. ZIFFER 1162/2014. (III. 25.) Um die im Regierungsbeschluss festgelegte 100 %ige Abdeckung bis 2018 zu erreichen, ist es erforderlich, in drei Phasen festgelegte Aufgaben zu erfüllen, von denen die Tätigkeiten der Stufe II und III im Rahmen dieser Aufforderung unterstützt werden. In Phase II: Nach der Bewertung der ersten Phase der Beihilfeanträge, die in GINOP-3.4.1-15 durchgeführt wurden, sind die ausstehenden Flächen aufgrund der verstreuten, landwirtschaftlichen Siedlungsstruktur wirtschaftlich durch drahtlose Lösungen abgedeckt. Maßnahmen, die zur Umsetzung erfolgreicher Entwicklungen erforderlich sind: • regionale Ermittlung des Ortes des fehlenden Bedarfs, Validierung der ersten Kartierungsdaten und erforderlichenfalls eine teilweise oder vollständige neue Erhebung; • Bewertung der Breitband-Internettechnologien in großen geografischen Gebieten; • Geschäftsmodelle für die geografische und technologische Abgrenzung nachhaltiger Dienstleistungen, Definition der grundlegenden technischen und Serviceparameter; • Entwicklung der Kriterien für Vorschläge in der zweiten Phase, Abgrenzung des geografischen Geltungsbereichs, Ausschreibungseinheiten und Festlegung der finanziellen Bedingungen; • Vorbereitung der technischen Anhänge der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen; • vollständige Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der technischen Bewertung während der Ausschreibung ergeben; • Netzdesign; • Konstruktion von Türmen für drahtlose Dienste und erforderlichenfalls Verstärkungen; • Planung und Vorbereitung der Ausrüstung (Basisstation, Antenne, Installationsmaterialien); • Planung der Backbone-Erweiterung und Kapazitätserweiterung; • Planung der Standortinfrastruktur (Stromversorgung, Klima usw.); • Planung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Internetdiensten. In Phase III: Der potenzielle Mangel an Entwicklung in den dreijährigen Entwicklungsplänen der Dienstleister ist ein weiteres ungedecktes Gebiet. Daher wird 2017 eine spezifische Prüfung zur Erfüllung freiwilliger Verpflichtungen durchgeführt. Für die Bereiche der Selbstversorgungsverpflichtungen, die aus irgendeinem Grund nicht erfüllt werden, wird ein Angebot auf der dritten Stufe veröffentlicht. Die Planung und Umsetzung der Vorschläge der dritten Phase erfolgt entsprechend den in Phase II geplanten Maßnahmen. Da alle staatlichen Netze von den Verbesserungen des Programms betroffen sind und eine besondere Bedingung für die Bereitstellung moderner NGA für öffentliche Einrichtungen entwickelt wurde, ist die konsequente Umsetzung dieses Systems auch in den Phasen II und III erforderlich. 2. Um die Breitbandversorgung Ungarns nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der im Projekt GINOP-3.4.1-15 angekündigten Bezirksausschreibungen zu erweitern, müssen die von den begünstigten Dienstleistern durchgeführten Netzentwicklungen bis zum Abschluss des Projekts (31.12.2018) überwacht und überwacht werden, um die kommunalen Ressourcen effizient auszugeben. Im Rahmen der mit dem Ministerium für nationale Entwicklung geschlossenen Vereinbarung ist der Staat auch berechtigt, die Umsetzung der von den Dienstleistern über einen Zeitraum von drei Jahren erstellten Entwicklungspläne für die Selbstversorgung zu überwachen und zu überwachen, um eine einheitliche Dienstleistungsqualität zu gewährleisten. Geplante Tätigkeiten: • Follow-up der Planungs- und Bautätigkeiten von GINOP 3.4.1-15 Empfänger Design Engineer (TFEM): • Prüfung der Übereinstimmung des Inhalts der von den begünstigten Dienstleistern erstellten Genehmigungspläne mit den im technischen Anhang (Bewerberplan) des Zuschlagsangebots dargelegten Genehmigungsplänen; • Teilnahme an der Lösung von Problemen bei der Verwaltung der Verwaltung; • im Falle des Erhalts rückzahlbarer Unterstützung durch den Begünstigten im Auftrag des MFB Aufgaben des technischen Prüfers wahrnimmt; • Vermittlung beim Erwerb von Beiträgen zum Bau von Grundstücken in staatlichem Eigentum; • Überprüfung der Einhaltung der formalen und inhaltlichen Anforderungen der Entwurfs- und Netzempfehlung (THA) in den Bauplänen zusätzlich zur NMHH-Verordnung; • Erstellung von Prüfberichten, Berichten, Managementberichten und Statistiken. Die Tätigkeiten des Bauingenieurs (KFEM): • Überwachung der tatsächlichen Umsetzung des im Genehmigungsplan enthaltenen technischen Inhalts, d. h. des Aufbaus von Netzen in quantitativer (Erfassung), Qualität (technologischer) und Projektplanung; • Durchführung von Instrumentenmessungen an kritischen Netzknoten und Endpunkten mit Unterstützung des Auftragnehmers; • Erstellung von Prüfberichten, Berichten, Managementberichten und Statistiken.